Herne. . Die Piratenpartei protestiert gegen die Plakatierungs-Praxis im anstehenden Bundestagswahlkampf: In Herne will sie 400 Plakate aufhängen - genausoviele wie die großen Parteien. Die Stadt gesteht ihnen nur 153 zu und begründet das mit geltender Rechtsprechung. Die Piraten wittern Diskriminierung.
Die Bundestagswahl steigt am 22. September, mit der Plakatierung dürfen die Parteien am 11. August, also sechs Wochen vor dem Urnengang starten. Doch schon jetzt gibt es Misstöne: Die Piraten fordern, dass sie in Herne insgesamt 400 statt wie von der Stadt erlaubt 153 Wahlplakate aufhängen dürfen - so wie die großen Parteien auch. Die Stadt beruft sich dagegen auf die bisherige Praxis, die sich an Gerichtsurteilen orientiert.
„Das ist eine Ungleichbehandlung“, kritisiert Andreas Prennig, Bundestagskandidat der Piraten im Wahlkreis Herne/Bochum II. Als „Kunst-Dreh“ bezeichnet er den Verweis der Verwaltung auf die Rechtslage. Die Piraten würden dies nicht hinnehmen. Auch der Landesverband stehe hinter ihnen, so Prennig. Man sei bereit, hier „einen Präzedenzfall“ zu schaffen.
Die Stadt verweist auf die Gerichte
Die Verwaltung orientiere sich bei der Anzahl der Plakate an der „einschlägigen Rechtssprechung“, erklärt Stadtsprecher Christoph Hüsken auf WAZ-Anfrage. Demnach sei ein Aufstellort pro 100 Einwohner zulässig, also bei 170 000 Einwohnern 1700 Standorte. An jedem Standort dürften drei Plakate aufgehängt werden. „Daraus ergibt sich die Gesamtzahl von 5100 Plakaten“, so Christoph Hüsken.
Zur Verteilung zwischen den Parteien habe die Rechtsprechung entschieden, dass die fünf großen, sprich: im Bundestag vertretenen Parteien (SPD, CDU, Grüne, FDP, Linke) insgesamt 40 Prozent der Flächen erhielten. 60 Prozent gingen an die anderen 20 Wahlvorschläge. „Daraus ergeben sich zum Beispiel für die Piraten in Herne 153 Plakate“, so Hüsken.
Den Piraten drohen Bußgelder
Für mehr als fragwürdig halten die Piraten diese Position – auch deshalb, weil die von der Stadt angeführten Gerichtsurteile zum Teil aus dem Jahr 1974 stammten. Die Partei wirft der Verwaltung zudem vor, das Problem aussitzen zu wollen: „Wir haben bisher keinen klagefähigen Bescheid erhalten“, sagt Prennig. Deshalb habe man keine Rechtsmittel einlegen können.
Die Piraten hätten keinen Bescheid erhalten, weil sie noch keinen offiziellen Antrag gestellt hätten, so der Stadtsprecher. Bisher habe es nur eine Anfrage per Mail gegeben, die man schriftlich beantwortet habe. Und: Wenn die Piraten, wie angekündigt, entgegen der Rechtslage 400 Plakate aufhängen, könne die Stadt „für unerlaubte Sondernutzungen“ Bußgelder verhängen.