Herne. Eine aus Herne kommende Halterin eines Wallachs muss nicht für den Schaden aufkommen, den ihr Pferd verursacht hat. Dies hatte das Landgericht Bochum entschieden. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte nun das erstinstanzliche Bochumer Urteil. Der Wallach soll ein teures Springpferd verletzt haben.

Der Wallach (männliches, kastriertes Pferd) einer Halterin aus Herne war bei einem als Tierhüter beauftragten Pferdepensionswirt aus Waltrop untergestellt. Ende Oktober 2009 soll es dann zu dem Vorfall gekommen sein, mit dem sich die Gerichte beschäftigen mussten. Der Wallach soll einen Ausbruch „hengstischen“, aggressiven Verhaltens gezeigt haben: Er habe sich losgerissen, einen durch Elektrodraht gesicherten Weidezaun durchbrochen, sei auf eine Stute zugelaufen und mit den Vorderhufen auf sie gestiegen.

Bei der Stute handelte es sich laut dem Pferdepensionswirt aus Waltrop um ein talentiertes, 150.000 Euro teures Springpferd. Daher verlangte der Waltroper von der Pferdehalterin aus Herne Schadensersatz in Höhe eines Teilbetrages von 40.000 Euro.

Tierhüter in der Pflicht

Doch ohne Erfolg: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm war nicht der Ansicht, dass die Frau aus Herne Schadenersatz leisten muss. Damit bestätigte das OLG Hamm ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Bochum. Auch wenn es zu einem „hengstischen“ Ausbruch gekommen sein sollte, sah das Oberlandesgericht den Waltroper Tierhüter in der Pflicht, die Pferde zu beaufsichtigen und dafür zu sorgen, dass nichts passiert. Darüber hinaus habe eine Hormonuntersuchung ergeben, dass eine sexuelle Motivation des Wallachs mit großer Wahrscheinlichkeit auszuschließen sei.

Das OLG hält es für denkbar, dass der Waltroper selbst zu dem Vorfall beigetragen habe. Das liege beispielsweise vor, wenn der Wallach ohne ausreichende Schutzvorkehrungen und trotz erkennbarer Unruhe mit der Stute, die er noch nicht kannte, auf einer Weide zusammengebracht worden sei. (Aktenzeichen 24 U 112/12)