Herne. . Wegen einer minimalen Differenz erkannte das Computersystem der Entsorgung Herne einen Dauerauftrag nicht. Die Folge: Einer Kundin drohte das System drastische Konsequenzen an, von Kontopfändung hin zu Erzwingungshaft. Das Problem: Die Jahresgebühr ließ sich nicht durch vier Quartale teilen.
Diese Geschichte dreht sich um genau drei Cent, doch diese hätten beinahe eine maximal fatale Wirkung erzielt. Erlebt hat sie Maria Laftsidis-Krüger.
Genau wie alle anderen Herner zahlt sie alle erforderlichen Gebühren, unter anderem für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienstgebühren. „Wir regeln dies seit Jahren über den bequemen Weg des Dauerauftrags, um ja nicht irgendwelche Versäumnisse in Gang zu setzen“, berichtet sie der WAZ. Da sie bei einer Bank arbeite, kontrolliere sie sorgfältig, ob der fällige Betrag auf dem Weg zur Stadt ist. So Mitte August. Ihr Kontrollblick ergab: alles auf dem rechten Weg, 171 Euro und 55 Cent hatten die Entsorgung Herne erreicht.
Programmfehler war bei Entsorgung Herne bekannt
Um so erstaunter war Laftsidis-Krüger, als sie drei Wochen später eine Mahnung im Briefkasten findet. Anruf bei der Stadt -- mit der vermeintlichen Auflösung: „Die Mitarbeiterin erklärte mir, man kenne das Problem, es handele sich um einen Programmfehler“, schildert sie.
Also alles in Ordnung? Keineswegs! Denn vor zwei Wochen flatterte erneut unangenehme Post ins Haus: von der städtischen Vollstreckungsbehörde. Inhalt: Die Sachbearbeiterin gibt Laftsidis-Krüger „letztmalig Gelegenheit“, den ausstehenden Betrag zu bezahlen. Und nennt mögliche Vollstreckungsmaßnahmen: „Ausschreibung Ihres Kraftfahrzeugs zur Fahndung“, „Kontopfändung“, „Durchsuchung Ihrer Wohnung, auch mittels gewaltsamer Türöffnung“, „Erzwingungshaftverfahren“. Laftsidis-Krüger war geschockt. „Die Frist betrug 14 Tage, nicht auszudenken, wenn wir in Urlaub gewesen wären.“
Entsorgung-Vorstand Bernd Westemeyer hat sich entschuldigt
Sie beschwerte sich beim Büro des Oberbürgermeisters und bei Entsorgung Herne. Dessen Vorstand Bernd Westemeyer hat sich inzwischen in einem Brief entschuldigt und die Ursache aufgeklärt: Weil die Jahresgebühr nicht durch vier Quartale teilbar gewesen sei, habe sich ein Gebührenbescheid von 171 Euro und 56 Cent ergeben. Auch wenn es sich rechnerisch nur um einen Cent Differenz handele, habe das Computersystem den Zahlungseingang nicht gefunden – und automatisch die Mahnungsmaschinerie in Gang gesetzt.
So bleibt für die Gebührenzahlerin die Hoffnung, dass die nächste Jahresrechnung wieder durch vier teilbar ist...