Herne/Bochum. . Ein 52-Jähriger soll eine 48-jährige Frau in einer Grünanlage vergewaltigt haben. Die Beweisführung könnte jedoch schwierig werden, weil der Prozess immer verschoben wurde und die Frau an Demenz erkrankt ist.
Wenn die Vorwürfe stimmen, dann war es ein unfassbares Verbrechen. Vor dem Bochumer Landgericht hat am Montag der Prozess gegen einen 52-jährigen Mann begonnen, der in Herne eine Frau in eine Grünanlage gezerrt und dort vergewaltigt haben soll.
Laut Anklage soll die Tat schon am Abend des 8. Mai 2010 passiert sein – gegen 22 Uhr. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte sein späteres Opfer auf der Bahnhofstraße angegriffen, zu Boden gerungen und weggeschleift hat.
Opfer ist nicht vernehmungsfähig
Zum Prozessauftakt hat der 52-Jährige die Vorwürfe allerdings pauschal bestritten. Zu Details wollte er keine weiteren Angaben machen. Und die Chancen, dass er damit durchkommt, stehen gar nicht so schlecht.
Seit fast zwei Jahren liegt die Anklage schon auf den Schreibtischen des Bochumer Landgerichts. Immer weiter hat die 7. Strafkammer den Prozess vor sich hergeschoben, bis sie ihn schließlich - vor kurzer Zeit - wegen Überlastung an die 10. Kammer abgegeben hat.
Das Problem: Die verstrichene Zeit könnte der Beweisführung der Staatsanwaltschaft jetzt zum Verhängnis werden. Denn das mutmaßliche Opfer (48) leidet an Demenz.
Frau kann sich nicht erinnern
Schon kurz nach der Tat – die Frau wohnte schon damals in einem Wohnhaus für Demenzkranke – erschien sie dem Polizisten, der die Anzeige aufgenommen hat, verwirrt, wie der Beamte gestern vor Gericht erklärte. Und das hat sich im Laufe der Zeit offenbar noch verschlimmert. Der Vorsitzende Richter verlas am Montag ein psychologisches Gutachten, wonach die Frau nicht einmal mehr vernehmungsfähig ist. Sie könne sich zum Teil kaum noch erinnern, was am Vortag passiert sei, geschweige denn an das, was sich vor zwei Jahren ereignet hat.
Nun muss das Gericht anhand anderer Zeugen, wie zum Beispiel den Vernehmungsbeamten, rekonstruieren, was damals geschehen sein könnte. Das Gericht hat fünf Verhandlungstage bis zum 12. Juni angesetzt.