Bochum. .

Eine ganz besonders brutale Vergewaltigung in Bochum-Wiemelhausen bleibt vor dem Landgerichgt weiter ungeklärt. Der Angeklagte schweigt. Und das Opfer ist sich unsicher.

Am Anfang war sich die 53-jährige Zeugin sicher, dass es der Angeklagte (51) gewesen sei, der sie am Abend des 31. August 2009 in ihrer Wohnung in Wiemelhausen ganz besonders brutal vergewaltigt habe.

„Sind Sie sicher?“, fragte Richter Peter Löffler am Montag. „Ich bin mir sicher“, antwortete die Frau kräftig. Sie habe ihn an einer „Warze“ in Gesicht wiedererkannt. „Ob das ein Muttermal war, weiß ich nicht. Der lag ja auf mir drauf.“ Vor der Tat habe sie den Mann noch nie gesehen.

„Wie würden Sie ihn denn beschreiben?“, hakte der Richter nach. Antwort: „Eins 80. So ‘ne Kante!“ Dann, mit Blick auf den Angeklagten: „Die Figur kommt schon hin.“

„Das ging alles so schnell. Er hat immer nur draufgehauen“

Im Verlauf ihrer Vernehmung bekam die Zeugin aber wohl Zweifel an ihrer Identifizierung. Spätestens, als die 8. Strafkammer ihr Lichtbildvorlagen mit anderen Männern zeigte. Einmal sagte sie: „Das ging alles so schnell. Er hat immer nur draufgehauen.“

Laut Anklage soll der Angeklagte damals die Tür zur Wohnung der Frau aufgestoßen und dann mit der Faust auf sie eingeprügelt haben. Dem Anklagevorwurf zufolge drückte er sie auf ihr Bett, entkleidete sie und versuchte, sie auf verschiedene Art zu vergewaltigen. Weil das nicht gelungen sei, habe er ihr nochmals heftig gegen den Kopf geschlagen.

Tatsache ist: Die Frau erlitt einen Bruch des Jochbeins. Ärzte stabilisierten dies später mit einer Metallplatte. Außerdem sagte die 53-Jährige: „Alles war grün und blau im Gesicht.“ Der Mann habe ihr nach der Attacke noch gedroht: „Bleib da liegen, sonst schlag ich dich ganz kaputt.“

Der Angeklagte macht umfänglich von seinem Schweigerecht Gebrauch. Er ist ein arbeitsloser Schweißer. Er saß schon mal im Knast. Erst knapp zwei Jahre nach dem jetzt in Rede stehenden Verbrechen wurde er gefasst. Er war in Niedersachsen.

Der Prozess wird fortgesetzt. Mindeststrafe für so ein Verbrechen: fünf Jahre Haft.