Bochum. . Das Landgericht hat einen Handwerksgehilfen aus Bochum am Freitag zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er eine Frau (47) vergewaltigt habe. Er saß bereits viele Jahre wegen Banküberfällen in Haft.
Der Angeklagte (40) beteuerte bis zuletzt seine Unschuld, aber die 13. Strafkammer war nach 15 Sitzungstagen ganz sicher, dass er eine Frau (47) in Langendreer vergewaltigt habe. Fünfeinhalb Jahre Haft verhängten die Richter am Freitag.
Und das ist eventuell nicht alles: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste der Handwerksgehilfe wohl noch zusätzlich über zwei Jahre absitzen, weil er früher vier bewaffnete Banküberfälle verübt hatte, aber bereits vorzeitig nach fünf Jahren Knast auf Bewährung freigekommen war.
Dem Opfer die Augen verbunden
Nach der Entlassung 2008 hatte er ein relativ solides Leben geführt. Dann kam der 23. August 2009 – ein Tag, so Richter Carsten Schwadrat, „den er wahrscheinlich bis zu seinem Lebensende verfluchen wird“. Laut Urteil lockte er damals nachts an einer Tankstelle in Langendreer eine ihm völlig fremde, angetrunkene Frau unter dem Vorwand, sie nach Hause zu bringen, in sein Auto. Er sei mit ihr zu einer einsamen Wiese gefahren, habe sie zu einer Bank gezerrt, ihr ins Gesicht geschlagen, die Augen mit einem Halstuch verbunden, einen spitzen Gegenstand an den Hals gedrückt und erklärt, sie solle „brav“ sein.
Dem Urteil zufolge musste sie sich ausziehen und besonders demütigende sexuelle Vorgänge ertragen. „Sie hatte Todesangst.“ Eine halbe Stunde soll das gedauert haben. Nachher habe der Mann sein Opfer in Wohnortnähe abgesetzt. Nur aus Angst um ihr Leben, sagte die berufstätige Mutter eines Kindes später, habe sie alles gemacht, was er verlangt habe.
Richter: Opfer sagte „absolut authentisch und glaubwürdig“ aus
Der Angeklagte stellte die Frau als Lügnerin hin. Sein Verteidiger glaubte ihm: „Es gibt so viele Widersprüche, so viele Widersprüche.“ Sein Mandant sagte im „letzten Wort“: „Ich vertraue auf das Gericht und sonst niemandem. Ich bedanke mich.“ Das Gericht hielt die Frau allerdings für „absolut authentisch und glaubwürdig“.
Die Staatsanwältin hatte 8,5 Jahre Haft gefordert. Für das Gericht war das aber zu hart, weil das ganze Verfahren sehr lange gedauert habe. Gründe: Arbeitsstau bei der Kripo, lange DNA-Untersuchungen und Auslastung der Strafkammer. Deshalb entschied das Gericht auch, dass sechs Monate Haft bereits als verbüßt gelten sollen.
Auch nach dem Urteil blieb der 40-Jährige - entgegen dem Willen der Staatsanwältin - auf freiem Fuß. In seinem Vorstrafenregister stehen 14 Eintragungen.