Herne. Bis Anfang 2022 müssen einige Herner ihren Führerschein umgetauscht haben. Wegen vieler Nachfragen hat die Stadt weitere Termine freigeschaltet.

Die Zeit der Papierführerscheine ist absehbar vorbei. Bis 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in fälschungssichere und EU-einheitliche Kärtchen umgetauscht werden. Das klingt nach viel Zeit, doch die Politik hat veranlasst, dass die ersten „Lappen“ bereits viel früher umgetauscht werden müssen, es gibt dazu einen Fristenplan (s.u.).

Mit der neuen Richtlinie sollen die innerhalb der EU geltenden Führerscheine vereinheitlicht und auf den neusten Stand gebracht werden. Bei rosa oder grauen Papierführerscheinen (Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998) richtet sich die Befristung nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Bei den ab 1. Januar 1999 ausgestellten EU-Kartenmodellen richtet sich die Befristung nach dem Ausstellungsjahr. Führerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht betroffen, weil sie ohnehin für 15 Jahre befristet sind.

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Führerschein-Umtausch: Herner hat Probleme bei der Terminbuchung

Die Jahrgänge 1953 bis 1958 beginnen als erstes mit ihrem Umtausch. Noch bis zum 19. Januar 2022 haben die Hernerinnen und Herner aus diesen Jahrgängen Zeit, bei der Herner Führerscheinstelle der Fahrerlaubnisbehörde, Südstraße 8, ihren Führerschein zu tauschen. Das ist bereits seit einigen Monaten bekannt, seit Mai besteht die Tauschmöglichkeit. Trotzdem scheinen viele Hernerinnen und Herner erst jetzt ihren Führerschein tauschen zu wollen – und stoßen dabei auf Probleme.

Denn: Termine sind momentan nur schwer zu bekommen. „Uns ist es seit Wochen nicht gelungen – weder online noch telefonisch – zum Straßenverkehrsamt durchzukommen“, sagt Kurt Hattendorf. „Was ist, wenn wir unsere Frist bis zum 19. Januar 2022 nicht einhalten können. Hat meine Frau (Jahrgang 1955) ab diesem Datum dann keine gültige Fahrerlaubnis mehr“, fragt der Herner.

Der Stadt sind diese Probleme bekannt. Es habe vermehrt Nachfragen zum Führerschein-Umtausch gegeben, so die Stadt. Die Fahrerlaubnisbehörde habe deshalb darauf reagiert und werde ab Freitag, 29. Oktober, für diese Dienstleistung zusätzliche Termine im Online-Terminkalender anbieten. Die zusätzlichen Termine werden laut Stadt künftig freitags ab 12 Uhr für die Folgewoche freigeschaltet. Dieses erweiterte Angebot sei ausschließlich für den Umtausch von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 vorgesehen. „Es wird darum gebeten, keine anderen Anliegen zu buchen“, betont die Stadt.

Bürgerinnen und Bürger müssen sich aktiv um einen Termin kümmern

Die Fahrerlaubnisbehörde weist zudem darauf hin, dass es weiterhin möglich sei, auch einen längerfristigen Termin zu buchen. Termine seien online oder telefonisch unter 02323 / 162580 für die nächsten vier Wochen buchbar. Jeden Montag würden um 13 Uhr Termine für eine weitere Woche freigeschaltet. Sollten keine offenen Termine zu sehen sein, seien nur die nächsten vier Wochen ausgebucht. Jeder abgesagte Termin werde unverzüglich wieder zur Verfügung gestellt. „Wer also einen Termin nicht wahrnehmen kann, soll diesen bitte absagen.“ Für die Absage könne der zur Verfügung gestellte Änderungs-Pin genutzt oder eine Mail an strassenverkehrsamt@herne.de gesendet werden.

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Man müsse sich selbst darum kümmern und informieren, wann der eigene Führerschein umgetauscht werden muss, sagt Stadtsprecher Patrick Mammen auf Nachfrage der WAZ. Eine aktive Ansprache seitens der Stadt gebe es nicht. Die Gebühren für den Umtausch betragen 30,30 Euro. Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Führerscheins vergingen drei bis vier Wochen. „Das hängt von der Auslastung der Bundesdruckerei ab. Wir bestellen den Führschein während der Vorsprache“, so Mammen. „Danach liegt es nicht mehr in unserer Hand.“ Der alte Führerschein werde noch für etwa sechs Wochen befristet. „Sobald der neue Führerschein zugesandt wird, wird der alte Führerschein ungültig.“

>>>WEITERE INFORMATIONEN: Diese Unterlagen werden benötigt

Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt: Ein biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument und – wenn der Papierführerschein nicht in Herne ausgestellt wurde – eine Karteikartenabschrift der Behörde, die damals den Papierführerschein ausgestellt hat.

Dazu nimmt man Kontakt mit der jeweiligen Stadtverwaltung auf. Bei Kartenführerscheinen ist diese Abschrift nicht erforderlich, da Kartenführerscheine zentral in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes erfasst sind und die Fahrerlaubnisbehörde diese Daten dort abrufen kann.

Auskünfte zum Umtauschverfahren und zum Ablauf finden sich auf der Website der Stadt Herne.