Herne. Ein Herner trifft sich regelmäßig mit einer 13-Jährigen – es kommt zum Sex. Jetzt steht der 20-Jährige wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht.
- Ein Herner trifft sich regelmäßig mit einer 13-Jährigen.
- Es kommt zum Sex.
- Jetzt steht der heute 20-Jährige vor Gericht.
Ein 20-jähriger Herner hat am Bochumer Landgericht ein Teilgeständnis abgelegt und zugegeben, vor zwei Jahren mit einem jungen Mädchen Sex gehabt zu haben. Das minderjährige Alter sei ihm bewusst gewesen. Auf seine Frage, ob sie „es“ machen sollen, habe die 13-Jährige angeblich geantwortet: „Probier‘ es aus.“
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Vor der 5. Jugendschutzkammer sind insgesamt vier Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Bei mindestens drei weiteren Treffen soll der Herner im fraglichen Tatzeitraum, Oktober bis November 2021, das Mädchen ebenfalls sexuell berührt haben. Diese geschilderten Vorfälle wies der damals 18-Jährige als unwahr zurück. „Es gab nur das eine Mal“, legte sich der Herner an der Seite seiner Verteidigerin Petra Brüchert-Pastor fest. Und lieferte auch sofort eine Erklärung für die erhobenen Missbrauchsvorwürfe. Nachdem er dem Mädchen via Handy das “Aus” mitgeteilt habe, sprich: dass er künftig nichts mehr von ihr wolle, habe diese ihm Konsequenzen angekündigt.
Angeklagter lernt Mädchen auf einer Party kennen
„Sie hat mir geschrieben, dass sie dann ihrer Mutter erzählen wird, dass wir Sex gehabt haben und dass sie mich so vor Gericht bringt. Und dass sie das schon einmal mit jemand anderem gemacht habe“, so der Angeklagte. Nach der Strafanzeige habe später tatsächlich auch eine Wohnungsdurchsuchung bei ihm stattgefunden. Dabei sei aber nichts Verdächtiges gefunden worden.
Kennengelernt habe er die damals 13-Jährige auf einer Party. „Ich habe ihre Mobilnummer bekommen und ihr danach immer mal wieder geschrieben“, erinnerte sich der Herner. Im weiteren Verlauf habe man sich dann regelmäßig getroffen. An den Tag, als sie beide im Bett gelandet seien, will sich der Angeklagte noch genau erinnern können: „Sie hatte ganz viel Alkohol mitgebracht. Wir haben uns geküsst. Dann hatten wir Sex.“
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Laut Anklage sollen sich der Herner und das Mädchen seinerzeit „fast täglich entweder draußen oder in der von dem Angeklagten bewohnten Wohnung getroffen, um dort gemeinsam Marihuana, Pep und Alkohol zu konsumieren“. Dass er ein Drogenproblem hat, räumte der 20-Jährige zum Prozessauftakt ein. Bis auf einen kleinen Zeitraum der Abstinenz rauche er seit vielen Jahren Marihuana.
Seine Jugend sei geprägt gewesen von ständig wechselnden Aufenthalten in Wohngruppen. „Bei mir hat keine erzieherische Maßnahme gegriffen. Ich habe mich an keine Regeln gehalten“, gab der Herner zu. Im Falle einer Verurteilung kann auch das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Für den Prozess sind noch drei Sitzungstage bis zum 23. November anberaumt.