Herne. Innere Stimmen fordern von ihm Morde: Ein psychisch kranker Herner (28) gilt als gemeingefährlich – und einen Amoklauf. So reagiert das Gericht.
Das Bochumer Landgericht hat einen psychisch kranken Mann (28) aus Herne auf unbestimmte Zeit in eine forensisch-psychiatrische Klinik eingewiesen. Die Anordnung der Sicherungsmaßregel war für die Richter alternativlos: Der Herner sei unberechenbar und für die Allgemeinheit eine Gefahr, urteilte das Gericht.
Zwischen Januar und März hatte der 28-Jährige in Herne immer wieder für Aufsehen gesorgt. Am 20. Januar soll er in einer fremden Mietwohnung an der Buschkampstraße von zwei Zeuginnen beim Diebstahl einer Knoblauchknolle ertappt worden, danach Hals über Kopf geflüchtet sein. Mitte Februar soll er nur wenige Stunden nach einer Haftentlassung in einem Supermarkt an der Unser-Fritz-Straße aufgetaucht und mit einem Ladendetektiv aneinandergeraten sein.
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Laut Staatsanwaltschaft verlor der 28-Jährige beim Gerangel eine Dose Pfefferspray, der Detektiv sprühte ihn letztlich damit kampfunfähig. Am 10. März soll der Herner in einer Drogerie am Stöckmannshof erneut einen Sicherheitsmann angegriffen und mit einer halbvollen Wodka-Flasche attackiert haben.
„Die wollen, dass ich mir eine Knarre kaufe und losballere“
Der 28-Jährige ist schizophren erkrankt, hört nach eigenen Angaben seit zehn Jahren regelmäßig innere Stimmen. Im Laufe der Zeit mit immer bedrohlicheren Befehlen. „Die Stimmen wollen, dass ich morde. Die wollen, dass ich mir eine Knarre kaufe und auf jemanden losballere. Auf unschuldige Leute“, hatte der Herner den Richtern anvertraut.
Mit Blick auf seine krankheitsbedingte Schuldunfähigkeit wurde der 28-Jährige am Ende zwar förmlich freigesprochen. Da laut Urteil aber von ihm unbehandelt erhebliche rechtswidrige Taten mit seelischen oder körperlichen Schäden für Opfer zu erwarten sind, müsse seine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie angeordnet werden.