Herne. Zahlreiche Hernerinnen und Herner haben Post von 1N Telecom erhalten. Sie sind verunsichert, weil die Briefe persönliche Daten enthalten.

1N Telecom – dieser Name hat große Ähnlichkeit mit der Deutschen Telekom. Und 1N Telecom scheint diese Ähnlichkeit zu nutzen, um neue Kunden zu werben. Nicht zum ersten Mal. Zahlreiche Hernerinnen und Herner haben sich inzwischen mit Beschwerden bei der Herner Verbraucherzentrale gemeldet. Und die weiß Rat.

Darum geht es: Leiterin Veronika Hensing berichtet, dass zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher Briefe von 1N Telecom erhalten haben. Die Schreiben des Anbieters enthielten persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer der Empfänger und bewürben einen Telefontarif, so Hensing. Und ergänzt: „Die Angeschriebenen zeigen sich überrascht, woher das Unternehmen ihre persönlichen Daten hat.“ „Viele denken, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handele, was nicht der Fall ist, und unterschreiben daher das Angebot.“

Gegen unerwünschte Werbebriefe wie diese könnten Betroffene jedoch vorgehen und ungewollte Vertragsschlüsse widerrufen. Dabei gebe es ein paar Dinge zu beachten, so Hensing.

Absender prüfen

Wer unsicher ist, ob es sich um den Werbebrief eines fremden Unternehmens oder einen Brief des Vertragspartners handelt, sollte den Absender des Briefes genau prüfen und das Schreiben zum Beispiel mit einer Rechnung des tatsächlichen Anbieters vergleichen.

Veronika Hensing, Leiterin der Herner Verbraucherzentrale, hat erneut viele Anfragen zum Telekommunikationsunternehmen 1N Telecom.
Veronika Hensing, Leiterin der Herner Verbraucherzentrale, hat erneut viele Anfragen zum Telekommunikationsunternehmen 1N Telecom. © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

Ungewollte Vertragsschlüsse

Haben Verbraucher ein per Brief erhaltenes Angebot unterschrieben zurückgeschickt, können sie noch 14 Tage lang den Vertrag widerrufen. Dafür kann das Widerrufsformular verwendet werden, das Anbieter wie die 1N Telecom GmbH ihrem Werbebrief beigelegt haben. Der Widerruf sollte durch ein Einwurfeinschreiben nachweisbar verschickt werden. Wenn der Anbieter trotzdem ein Willkommens- oder Annahmeschreiben verschickt, die Betroffenen ihren Widerruf aber nachweisen können, sollte der Anbieter aufgefordert werden, sich an den Widerruf zu halten.

Datenverarbeitung und Datenherkunft

Wenn in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem Anbieter bestand, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Verbraucher zuvor der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Der Datenverarbeitung zu Direktwerbezwecken kann jedoch jederzeit widersprochen werden. Unternehmen sind ebenfalls dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Daten Auskunft zu geben. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür jeweils Musterbriefe bereit.

Beschwerde einreichen

Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. In NRW ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW). Das entsprechende Beschwerdeformular findet sich auf der Webseite des LDI NRW.