Bochum/Herne. Bei einer Gruppenreise nach Mallorca gerät ein Herner mit geistiger Behinderung unter den Verdacht der Vergewaltigung. Jetzt wurde er verurteilt.
Ein 41-jähriger Mann aus Herne ist am Bochumer Landgericht wegen Vergewaltigung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Hintergrund waren Vorwürfe einer 27-jährigen Reisebekanntschaft, die sich vor fünf Jahren in einem Hotelzimmer auf Mallorca von dem Herner massiv gegen ihren Willen zum Sex gedrängt sah.
Der Angeklagte mit geistiger Behinderung hatte über seinen Verteidiger Ingo Benninghoven beteuert, dass er damals nie den Eindruck gehabt habe, etwas zu tun, was die Zeugin nicht auch wolle. Der Herner und die 14 Jahre jüngere Frau (ebenfalls mit geistiger Behinderung) hatten sich im Mai 2018 am Rande einer Gruppenreise nach Mallorca (C’an Picafort) schnell angefreundet. Am fraglichen Tag habe man beiderseits „Lust auf mehr“ gehabt, hatte der Herner über seinen Anwalt erklärt.
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Vergewaltigung auf Mallorca: „Gefühl der Angst“
Nach zahlreichen Zeugenvernehmungen und der Erstattung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens beurteilte die 9. Strafkammer das fragliche Geschehen in Hotelzimmer „329“ schlussendlich aber wie schon zuvor die Staatsanwaltschaft – als Vergewaltigung. Dass es nicht einvernehmlich zum Sex gekommen sei, davon sei man nach der Beweisaufnahme überzeugt, hieß es. „Die Frau gab der Forderung des Angeklagten aus dem Gefühl der Angst nach“, hatte es bereits in der Anklageschrift geheißen. Die 27-Jährige will in der Situation sogar wiederholt erklärt haben, dass sie keinen Sex wolle. Der Herner habe das aber ignoriert.
Sexualtherapie für Herner angeordnet
Als Bewährungsauflage ordneten die Bochumer Richter an, dass der Herner zügig eine sexualtherapeutische Behandlung beginnen muss. Aufgrund einer nicht von dem Angeklagten zu vertretenden zeitlichen Verzögerung, gelten laut Urteil drei Monate von der verhängten Strafe als bereits vollstreckt.