Herne. . Das Bochumer Gericht hat einen 23-Jährigen aus Röhlinghausen wegen versuchten Totschlags verurteilt. Dem Angriff ging ein Handy-Streit voraus.

Ein Schüler aus Röhlinghausen ist am Donnerstag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der 23-Jährige hatte nach einem WhatsApp-Streit auf offener Straße auf einen Studenten eingestochen. Das Bochumer Schwurgericht stufte die lebensgefährliche Messerattacke als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung ein.

Täter und Opfer hatten am 24. April zunächst Handynachrichten ausgetauscht. Anlass für die vom späteren Opfer dabei unbedingt verlangte Aussprache waren aufgeflammte Gerüchte nach einem Uralt-Streit. Dabei ging es um einen Jahre zurückliegenden, vermeintlichen Flirt-Chat des späteren Opfers mit der minderjährigen Cousine des Angeklagten. „Der 19-Jährige fühlte sich zu Unrecht in seiner Ehre herabgesetzt“, sagte Richter Josef Große Feldhaus. Nur kurz nachdem der aufgebrachte Student an der Friedrichstraße angekommen war, war er mit einem Messer im Achselbereich getroffen worden und blutüberströmt zusammengesackt.

Angeklagter trage Verantwortung

Laut Urteil hatte der 23-Jährige vorher schon zu mehreren „schwingenden Stichen“ mit dem Messer in Richtung Brust angesetzt, das Opfer dabei aber jeweils verfehlt. Dass er bei dieser Schwinger-Serie einen möglichen Tod seines Gegenübers innerlich nicht zumindest gebilligt haben will, nahmen die Richter ihm nicht ab. „Wer gezielt und kraftvoll Stiche mit einem Messer in den Brustbereich setzen will, der weiß auch, dass ein solcher Stich tödlich enden kann“, hieß es beim Urteil. Das spätere Opfer treffe an der provozierten Konstellation (Mann gegen Mann) zwar „ein gewisses Mitverschulden“. Die Messer-Eskalation habe aber allein der Angeklagte zu verantworten.

Durch den acht Zentimeter tiefen Einstich war bei dem 19-Jährigen auch eine große Körperschlagader verletzt worden. Binnen kürzester Zeit hatte der Wanner Student zwei Liter Blut verloren. Dass er überlebt hat, verdankt er einer schnellen Not-Operation. Der Angeklagte war damals erst geflüchtet, hatte sich tags darauf aber mit seinem Verteidiger Ingo Benninghoven bei der Polizei gestellt.

Kurz vor der Urteilsberatung entschuldigte sich der 23-Jährige und erklärte: „Ich habe auf jeden Fall meine Strafe verdient.“ Mit dem Opfer wurde zudem eine Einigung über 5000 Euro Schmerzensgeld erzielt. Mit dem Strafmaß blieben die Richter zwei Jahre unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Durch mögliche Widerrufe zweier Bewährungsstrafen drohen dem vielfach vorbestraften Messerstecher aber ohnehin zusätzliche 21 Monate im Gefängnis.