Herne. Ein 41-jähriger Herner soll im Mallorca-Urlaub eine Reisebekanntschaft (27) vergewaltigt haben. Der Prozess startet mit Unschuldsbeteuerungen.
Fünf Jahre nach einem mutmaßlichen Vergewaltigungsvorfall auf Mallorca muss sich ein 41-jähriger Mann aus Herne vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Der Angeklagte mit geistiger Behinderung soll eine Reisebekanntschaft (27) im Hotel gegen den Willen zum Sex gedrängt haben. Die Aufklärung des Falls erscheint kompliziert.
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„Der Angeklagte hat sich super gefreut auf die Reise“, erinnerte sich seine Betreuerin am Donnerstag, 27. April, beim Prozessauftakt. Nachdem die Reisegruppe im Mai 2018 Richtung Balearen abgeflogen war, habe sie einige Tage später ein beunruhigender Anruf erreicht. „Mir wurde mitgeteilt, dass es im Hotel zu einem Vorfall mit einem Mädchen gekommen sein soll“, so die Zeugin. Nach Befragungen durch die spanische Polizei und dem Gericht, berichtete die Betreuerin, sei der Herner dann zwei Tage später wieder in die Heimat geflogen.
Betreuerin: „Er hat mir erzählt, dass das Geschehen auf Gegenseitigkeit beruhte“
Nach jahrelangen Ermittlungen erhob die Bochumer Staatsanwaltschaft schließlich Anklage: Danach soll der 41-Jährige am 13. Mai 2018 in Zimmer 329 des Mallorca-Hotels der Reisegruppe eine Mitreisende vergewaltigt haben. „Die Frau gab der Forderung des Angeklagten aus dem Gefühl der Angst nach“, heißt es in der Anklageschrift. Die 27-Jährige (ebenfalls mit geistiger Behinderung) soll in der Situation wiederholt erklärt haben, dass sie keinen Sex wolle. Der Herner habe das aber ignoriert.
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Beim Prozessauftakt sah sich der Herner außerstande, selbst zu reden. Der Angeklagte könne versichern, „dass er damals nie den Eindruck gehabt hat, dass er etwas macht, was die Zeugin nicht will“, erklärte Verteidiger Ingo Benninghoven. Der 41-Jährige und die Nebenklägerin hätten sich im Mallorca-Urlaub schnell angefreundet gehabt. Am fraglichen Tag habe beiderseits „Lust auf mehr“ geherrscht.
Auch die Betreuerin erinnerte sich, dass der Herner ihr gegenüber stets beteuert hat, sich keiner Schuld bewusst zu sein: „Er hat mir ganz klar erzählt, dass das Geschehen auf Gegenseitigkeit beruhte.“ Wichtig sei der Reisebekanntschaft nur gewesen, dass ihre Mutter nichts davon mitbekommt. Auch die Nebenklägerin wird im Prozess vor der 9. Strafkammer noch befragt werden. Ihre Aussage wird zudem von einer Glaubwürdigkeit-Expertin begleitet. Für den Prozess sind noch Verhandlungstage bis zum 11. Mai anberaumt.