Herne. Immer mehr Gewaltdelikte: Die Polizei verhängt in den Bahnhöfen Herne und Gelsenkirchen ein Waffenverbot. Wann und in welchen Bereichen es gilt.

Die Polizei reagiert auf den Anstieg von Gewaltdelikten in Bahnhöfen: Von Mittwoch, 14. Juni, bis Sonntag, 18. Juni, werde im Bahnhof Herne und im Hauptbahnhof Gelsenkirchen ein Mitführverbot von Waffen erlassen, kündigt die zuständige Bundespolizei in einer Pressemitteilung an. Wer sich nicht daran halte, müsse mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot oder einem Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro rechnen.

Die Behörde begründet das zeitlich begrenzte Verbot damit, dass es in den vergangenen Monaten in beiden Bahnhöfen keinen nennenswerten Rückgang „der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen“ gegeben habe. Einsatzkräfte hätten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser etc.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie zum Beispiel Schlagringe sichergestellt. Gerade Messer führten immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.

Zehn Pressemitteilungen der jüngsten Vergangenheit über die Sicherstellungen von Waffen führt die Bundespolizei für die beiden Bahnhöfe an – davon drei in Herne. So seien bei Kontrollen am 31. Januar, 30. März und 3. April im Herner Bahnhof bei jungen Männern Messer sowie ein Schlagring gefunden worden.

Dieses sogenannte Karambit Messer hat die Polizei am 31. Januar im Herner Bahnhof bei einem jungen Mann sichergestellt.
Dieses sogenannte Karambit Messer hat die Polizei am 31. Januar im Herner Bahnhof bei einem jungen Mann sichergestellt. © Bundespolizei

„Die Bahnhöfe Herne und Gelsenkirchen werden täglich von einer Vielzahl von Reisenden genutzt und gelten als wichtige Verkehrsknotenpunkte im Ruhrgebiet“, betont die Polizei. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln komme es immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen würden.

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Während des Mitführverbots von Waffen werde man verstärkt in beiden Bahnhöfen kontrollieren und „konsequent reagieren“. Das Verbot gelte von Mittwoch, 14 Uhr, durchgehend bis Sonntag, 6 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der Bahnhöfe inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen seien die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche.