Herne. Achtung: Asbest! Im Ratssaal, im OB-Büro und in Sitzungszimmern des Rathauses Herne sind kontaminierte Platten gefunden worden. Und nun?
Der Ratssaal, das Büro des Oberbürgermeisters und Besprechungsräume des Herner Rathauses sind mit Asbest belastet. Das hochgiftige, als krebserregend geltende Material soll zwischen Juli 2023 und August 2024 entfernt werden – möglichst ohne oder nur mit wenigen Einschränkungen für den laufenden Betrieb.
Mit Asbest belastete Leichtbauplatten seien in Heizkörperverkleidungen der denkmalgeschützten Wandverkleidungen und unter die obere Abdeckung der Holzvertäfelung aufgeklebt worden – vermutlich in den 70er-Jahren, berichtet die Stadt in einer Vorlage für die Politik. Das von der Stadt beauftragte Hygieneinstitut Gelsenkirchen habe bei Raumluftuntersuchungen „keine messbare Asbestbelastung“ festgestellt, trotzdem bestehe Handlungsbedarf.
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Um eine Freisetzung von Asbestfasern weiterhin ausschließen zu können, werde das Hygieneinstitut bis zum Ende der Sanierungsmaßnahme die Grenzwerte der Raumluft regelmäßig überprüfen. Die damals wohl aus Brandschutzgründen verbauten Platten sollen – in Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde – komplett entfernt werden.
Der Baubeginn steht noch nicht fest. Die Stadt gehe derzeit jedoch nicht davon aus, dass Rat und Ausschüsse aufgrund der Arbeiten vorübergehend umziehen müssen, erklärt Stadtsprecher Patrick Mammen auf Anfrage. Die Sanierung solle möglichst in der sitzungsfreien Zeit erfolgen. Und: Für die Entfernung der Platten im Büro von Frank Dudda soll gegebenenfalls die Urlaubszeit des Oberbürgermeisters genutzt werden. Der genaue Zeitplan könne jedoch erst nach Einholung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis und der Vergabe der Aufträge an Schadstoffsanierer und Tischlereien erstellt werden.
Ist auszuschließen, dass Frank Dudda, seine Amtsvorgänger, Politikerinnen und Politiker sowie weitere Nutzerinnen und Nutzer der Rathaus-Räumlichkeiten gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt waren? Dazu erklärt die Stadt: „Im Normalfall gelangen die im Material eingebundenen Asbestfasern nur durch mechanische Mobilisierung, bei Einsatz schnell laufender Maschinen wie Bohr-, Schleif- oder Flexgeräte in die Raumluft.“ Daher seien bis zum Abschluss der Asbest-Sanierung alle Arbeiten an den Verkleidungen untersagt.
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