Herne. Das Verwaltungsgericht hat eine Baugenehmigung der Stadt Herne für ein Wohnhaus kassiert. Die Grünen fordern nun eine Stellungnahme der Stadt.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Baugenehmigung für ein umstrittenes Wohnhaus in einem Landschaftsschutzgebiet in Herne-Süd aufgehoben. Die Grünen-Fraktion fordert die Verwaltung nun auf, Stellung zu dem Urteil zu beziehen.

Fordert Informationen über die Strategie der Stadt Herne nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts: Gerhard Kalus (Grüne).
Fordert Informationen über die Strategie der Stadt Herne nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts: Gerhard Kalus (Grüne). © Grüne | Hartmut Bühler

Die Grünen beantragten, dass das Thema „Bewertung und Konsequenzen nach dem Urteil des VG Gelsenkirchen in Sachen Baugenehmigung Bergstraße“ im nächsten Umweltausschuss am Mittwoch, 10. Mai (16 Uhr im Ratssaal), auf die Tagesordnung kommt. Wie berichtet, baut ein Investor auf einem Privatgrundstück an der Bergstraße ein Mehrfamilienhaus. Die Stadt Herne hatte 2022 eine Baugenehmigung erteilt und dafür das Grundstück aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen. Das war nicht rechtens, urteilte das Verwaltungsgericht am Donnerstag, 27. April. Es hob die Baugenehmigung auf.

Nach der Gerichtsverhandlung, so der Grünen-Vertreter im Umweltausschuss Gerhard Kalus, müsse die Stadt ihre Vorgehensweise in dieser Sache „neu überdenken“. Das gelte zum Beispiel für das weitere Beschreiten des Rechtsweges – Stichwort: mögliche Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht. Die Stadt, so Kalus in seinem Antrag, soll dem Ausschuss ihre Beurteilung der zunächst mündlich vorgetragenen Urteilsbegründung des Gerichtes sowie ihre weitere Strategie im Gesamtverfahren vortragen.

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