Herne. Ärger um Erschließungskosten: Das Land will die anliegerfreundliche Verjährungsregel kippen. Die möglichen Folgen für Herne, wer Kritik übt.
Die Nachricht löste einen Aufschrei aus: Die schwarz-grüne Landesregierung will bei den Erschließungskosten für neu gebaute Straßen die Verjährungsregel kippen, was zu hohen Nachzahlungen für Anliegerinnen und Anlieger führen könnte. Die Herner Stadtverwaltung macht sich bereits Gedanken über mögliche Folgen dieser geplanten Reform. Im Blick habe man insgesamt 39 Straßen, heißt es im Rathaus.
Herner FDP-Chef: Regelung wäre unverhältnismäßig und beliebig
Zurzeit prüfe die Stadt die Rechtsverhältnisse dieser Straßen, erklärt Stadtsprecher Christoph Hüsken auf Anfrage der WAZ. Und: „Ob die 39 Straßen von den geplanten Gesetzesänderungen erfasst werden, kann zurzeit aber noch nicht abschließend geklärt werden.“
Mit harscher Kritik in Richtung Düsseldorf meldet sich derweil der Herner FDP-Vorsitzende Thomas Bloch zu Wort. Die CDU wickele hier ein Projekt wieder ab, das sie im Land noch im April 2022 gemeinsam mit der FDP beschlossen habe. „Sobald der Teer vor der Haustür der Bürgerinnen und Bürger trocken ist, hat die Kommune bisher zehn Jahre Zeit, die Erschließungsbeiträge bei den Anliegern einzuziehen“, erklärt der Stadtverordnete die bisherige Regelung. Danach verfielen alle Beitragspflichten. Nun wolle die CDU diese Frist aber auf 20 Jahre hochsetzen und damit Hausbesitzerinnen und -besitzer länger belasten.
„Wir halten diese kurzfristig angekündigte Neuregelung für unverhältnismäßig und beliebig“, so Bloch. Die Bürgerinnen und Bürger in NRW benötigten Planungssicherheit. Sie müssten sich in Krisenzeiten darauf verlassen können, dass politische Entscheidungen Bestand hätten und nicht mit der Wetterfahne gedreht würden. Die FDP fordere die zuständige Landesministerin Ina Scharrenbach (CDU) dazu auf, ihre Pläne zu revidieren und die bestehende 10-Jahres-Frist beizubehalten, erklärt der 48-Jährige.
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