Herne. Endspurt bei den Grundsteuererklärungen: Erst 55 Prozent der Herner haben ihre Angaben gemacht. In Kürze läuft die Frist ab. Was nun zu tun ist.

In den vergangenen Tagen ist die Zahl der eingegangenen Grundsteuererklärungen im Finanzamt Herne stark gestiegen. 22.400 Erklärungen seien bislang abgegeben worden. Das entspreche einer Quote von rund 55 Prozent, heißt es in einer Mitteilung des Finanzamts. Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Erklärung noch nicht eingereicht haben, müssen sich sputen: Die Abgabefrist endet am Dienstag, 31. Januar.

Herne hinkt mit einer Quote von 55 Prozent leicht hinterher: Bisher seien landesweit rund 3,8 Millionen Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen, das entspreche einer Quote von rund 57 Prozent. Kurz vor dem Stichtag gibt es aber offenbar Bewegung: „Die Abgabezahlen haben sich in den vergangenen Wochen vervierfacht“, sagt Sabine Barth, Leiterin des Finanzamts Herne. Und: „Wir merken es ganz deutlich, dass der Grundsteuer-Endspurt begonnen hat.“ Ihr Appell an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer: „Geben Sie jetzt Ihre Grundsteuererklärung ab.“

Herne: Erst Mahnung, dann Schätzung – und vielleicht ein Zwangsgeld

Liege dem Finanzamt die Erklärung nicht bis Dienstag, 31. Januar vor, werde die Abgabe gemahnt, heißt es weiter. Gebe die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer die Erklärung danach immer noch nicht ab, werde das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, kündigt sie an. Daneben habe die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

Sie spürt den Grundsteuer-Endspurt: Sabine Barth, Leiterin des Finanzamts Herne.
Sie spürt den Grundsteuer-Endspurt: Sabine Barth, Leiterin des Finanzamts Herne. © Finanzamt

So weit müsse es nicht kommen. Es gebe Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung. Die digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de etwa unterstütze Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Erklärung. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit ELSTER erstellt“, so die Leiterin des Finanzamts. Ausführliche Klick-für-Klick-Anleitungen führten Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in Elster, und die Check-Listen lieferten eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise, und wo diese zu finden seien. Außerdem stehe eine Liste mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.

Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück – wie zum Beispiel Gemarkung, Bodenrichtwert und Grundbuchblatt – sei dort zu finden. Eigentümerinnen und Eigentümer könnten dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthalte, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden.

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Bisher seien über 90 Prozent der in den NRW-Finanzämtern eingegangenen Erklärungen digital abgegeben worden. Die digitale Abgabe sei über das Online-Finanzamt Elster unter www.elster.de möglich. Elster, wirbt das Finanzamt, biete viele Vorteile: Die Erklärung könne sicher, kostenlos und ganz ohne Papier beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Außerdem überprüfe Elster vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Für diejenigen, die noch kein eigenes Konto bei Elster haben, hat die Vorsteherin noch einen Tipp: „Sie können Ihre Grundsteuererklärung auch über den Elster-Zugang von nahen Angehörigen abgeben.“ Besitze beispielsweise die Tochter ein Benutzerkonto, könnten Eigentümerinnen und Eigentümer dieses mitnutzen – „auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Grundsteuererklärung über dieses Konto abgegeben hat“.

Die Grundsteuererklärung kann im Internet über das Portal Elster abgewickelt werden.
Die Grundsteuererklärung kann im Internet über das Portal Elster abgewickelt werden. © dpa | Marijan Murat

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform sei das Finanzamt Herne unter 02323 598-1959 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) erreichbar. „Die meisten Anliegen können wir bereits telefonisch klären“, so Barth. Bei Fragen zu Elster, zum Beispiel zur Registrierung oder, zur Zertifikatsdatei, stehe das Elster Team NRW unter 0251 934-1954 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 15.30 und Freitag von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.

Und so geht es nach der Abgabe weiter: Die Finanzämter wollen die Grundsteuererklärungen grundsätzlich, entsprechend des Eingangs bearbeiten und den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer versenden, heißt es. Der errechnete Grundsteuerwert habe deshalb noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzten ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechneten mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.

>> WEITERE INFORMATIONEN:

In NRW müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endet nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.

Möglichkeiten der Abgabe: Vordrucke online ausfüllen und abschicken mit Elster, elektronisch abgeben über andere Software-Anbieter, Papier-Vordrucke beim Finanzamt abholen, ausfüllen und abgeben.