Herne. Im Streit um ein Bauprojekt in einem Herner Landschaftsschutzgebiet hat das Verwaltungsgericht einen Baustopp verhängt und gibt weitere Hinweise.
Der Hausbau in einem Landschaftsschutzgebiet an der Bergstraße ist zunächst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem Beschluss festgestellt, dass die Klage des BUND gegen dieses Vorhaben eine aufschiebende Wirkung für das Vorhaben hat. Der BUND sieht in dem Beschluss noch einen weiteren Fingerzeig des Gerichts.
Zur Erinnerung: Zum Hintergrund: Auf einem Privatgrundstück an der Bergstraße in Herne-Süd soll ein Haus mit acht Wohnungen gebaut werden, das Gelände ist bereits gerodet worden. Das löste Empörung bei den Anwohnern aus, weil es sich um Landschaftsschutzgebiet handelt. Die Stadt argumentierte, dass es sich um eine klassische Baulücke handele. Die Unterschutzstellung durch den Kommunalverband Ruhrgebiet sei zu unrecht geschehen, deshalb sei die Baugenehmigung erteilt worden.
Gericht: Baugenehmigung verstößt mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften
Dagegen klagte der BUND und erreichte im Eilverfahren, dass es nun einen Baustopp gibt, bis das Gericht in der Sache entscheidet. „Wir freuen uns und haben nichts anderes erwartet“, kommentierte Rolf Reinholz die Entscheidung des Gerichts. In der Begründung des Eilbeschlusses sieht er einen deutlichen Hinweis, dass diese Klage im Sinne des BUND entschieden wird.
In der Tat heißt es wörtlich im Beschluss: „Der Antrag ist auch begründet. … die erteilte Baugenehmigung vom 28. März 2022 zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten verstößt nach summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften, die für diese Entscheidung von Bedeutung sind, und der Verstoß berührt Belange, die zu den Zielen gehören, die der Antragsteller (BUND) nach seiner Satzung fördert, weswegen die Klage in der Hauptsache nach derzeitigem Sach- und Streitstand voraussichtlich erfolgreich sein wird.“