Herne. Erste Bescheide für die Grundsteuer treffen in Herne ein. Aber was muss man wirklich zahlen? Viele Eigentümer lassen sich mit der Erklärung Zeit.

Nachdem etliche Hernerinnen und Herner nach der Grundsteuer-Erklärung bereits ihre Bescheide erhalten haben, bleibt die Frage nach den tatsächlich anfallenden künftigen Kosten offen. Endgültig Klarheit wird es wohl erst im Jahr 2024 geben. Und viele Herner haben noch nicht einmal mit der Grundsteuer-Erklärung angefangen.

  • Erste Grundsteuer-Bescheide in Herne werden verschickt
  • Die Entscheide enthalten den Grundsteuer-Messbetrag
  • Die Hebesätze muss die Stadt noch festlegen
  • Konkrete Zahlen werden Eigentümer erst 2024 erhalten

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Erste Bescheide des Finanzamtes treffen bei Eigentümern ein – was bedeuten sie?

Die ersten Hernerinnen und Herner dürften in den vergangenen Wochen bereits Post vom Finanzamt bekommen haben: „Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuer-Messbetrags“ steht darüber. Enthalten sind zwei Werte: Das ist einerseits der sogenannte Grundsteuerwert (vereinfacht gesagt der Wert der Immobilie) und andererseits der Steuer-Messbetrag (eine kleine Zahl mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma). Was fehlt, ist die Summe der Grundsteuer, die man künftig zu entrichten hat.

Bis diese bekannt ist, wird es dauern: Denn in der Formel zur Berechnung der Grundsteuer fehlt noch der Hebesatz. Um es mit einem Auto zu vergleichen: Die Tankgröße steht mit dem Bescheid des Finanzamtes fest, aber der variable Benzinpreis pro Liter ist noch nicht bekannt.

Stadt Herne muss Messbeträge vom Finanzamt gemeldet bekommen

So sehen die Bescheide jetzt aus: Das Foto zeigt einen Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages ab 1.1.2025.
So sehen die Bescheide jetzt aus: Das Foto zeigt einen Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages ab 1.1.2025. © WAZ | Arne Poll

„Voraussetzung für die Stadt Herne zur Berechnung der neuen Hebesätze ist die Kenntnis der Summe aller Herner Messbeträge“, sagt Stadtsprecherin Anja Gladisch. „Diese müssen vom Finanzamt Herne bis Anfang 2024 digital übermittelt sein, damit die Stadt im Haushaltsplanverfahren 2024 die neuen Hebesätze zum 1. Januar 2025 aufkommensneutral festlegen kann.“

Was ein offenes Geheimnis ist: Die Stadt will wegen der Neuberechnung kein großes Loch in den Haushalt reißen. Und auf der anderen Seite sollen Eigentümer in der Summe auch nicht exorbitant Steuern zahlen müssen. Deshalb muss der Hebesatz so ermittelt werden, dass am Ende die Gesamtsteuereinnahme für die Stadt stimmt. Und das geht nur, wenn der Kämmerer alle Steuermessbeträge kennt.

40.000 Messbescheide müssen in Herne verarbeitet werden

„Die Landesregierung unternimmt alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, um sicherzustellen, dass den Kommunen in Nordrhein-Westfalen die für eine wirksame Grundsteuerfestsetzung erforderlichen Daten rechtzeitig zur Verfügung stehen“, heißt es in einer Antwort der Landesregierung.

Für die Stadt ist die Neuberechnung mit einem großen Personalaufwand verbunden. „Es wird damit gerechnet, dass für circa ein Jahr zwei Unterstützungskräfte benötigt werden, da alle neuen rund 40.000 Messbescheide verarbeitet werden müssen“, sagt Anja Gladisch.

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Gerade einmal 34,1 Prozent haben ihre Erklärung bereits abgegeben

Viele Hernerinnen und Herner lassen sich aber offensichtlich Zeit mit der Grundsteuer-Erklärung: Gerade einmal 34,1 Prozent aller Erklärungen wurden in Herne bis zum 1. November abgegeben. Das erklärte das Finanzministerium auf eine Kleine Anfrage der FDP im Landtag. 90,2 Prozent der abgegebenen Anträge wurden über das elektronische System Elster übermittelt. Das Herner Finanzamt durfte sich auf Anfrage der WAZ nicht zum Thema äußern.

Die Abgabefrist für die Erklärungen wurde zuletzt bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Ursprünglich hätten die Erklärungen bis Ende Oktober abgegeben werden müssen. Statt vier Monaten haben Eigentümer jetzt sieben Monate Zeit für die Erklärungen. Eine weitere Fristverlängerung sei aus Sicht des Landes nicht angedacht. Finanzämter seien gefragt, wie bei jeder Steuererklärung einzeln darüber zu entscheiden.