Herne. Wie umgeht man die Terrorsperren? Die Stadt Herne hat etliche Sicherheitsdetails zum Cranger Weihnachtszauber ins Netz gestellt – mit Absicht.
Die Herner Stadtverwaltung hat relevante Details aus dem Sicherheitskonzept für den mittlerweile beendeten Cranger Weihnachtszauber im Internet veröffentlicht. Die Hinweise hätten Straftätern dienlich sein können, aber sind auch von wirtschaftlicher Bedeutung für Konkurrenten. Veranstalter Sebastian Küchenmeister zeigt sich verärgert. Bei der Veröffentlichung handelt es sich wohl auch um Absicht.
Amtsblatt enthält neben Genehmigungen auch Details zum Sicherheitskonzept
Die pikanten Informationen finden sich auf den ersten Blick etwas versteckt im Amtsblatt „Ausgabe 53/2022“ vom 18. November 2022. Das Amtsblatt enthält die 3000 Euro teure Genehmigung vom 15. November für den Weihnachtszauber, der am 17. November begonnen hatte. Darin aufgeführt sind zunächst einmal sämtliche nahe liegenden Auflagen für die Großveranstaltung mit Öffnungszeiten, Lärmschutz, Parkplätze, Auf- und Abbauzeiten.
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Enthalten ist allerdings auch das Sicherheitskonzept, das der Veranstalter selbst eingereicht hatte. Darin werden unter anderem verschiedene Szenarien durchgespielt. Es wird beschrieben, wie die Veranstalter auf Unfälle, Brände, Anschläge oder telefonische Anschlagsdrohungen reagieren, falls diese eintreffen. Auch der Räumungsplan für das Gelände wird darin öffentlich gemacht. In dem eigentlich für Notfälle gedachten Szenario wird sogar erklärt, wie und wo man in welcher Breite die sogenannten Anti-Terror-Sperren umfahren kann. Die Stadt macht auch die – gerade im Notfall wichtigen – Telefonnummern der Ansprechpartner öffentlich, einschließlich interner Nummern von Polizei, Feuerwehr und HCR.
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Cranger Weihnachtszauber: Stadt sieht Verpflichtung für Veröffentlichung
Neben dem Sicherheitskonzept sind auch das Verkehrskonzept und das Hygienekonzept öffentlich einsehbar. Dass die mit vielen Details gespickten Dokumente im Netz landeten, ist wohl kein Versehen. Man habe das intern noch einmal geprüft, erklärt Stadtsprecher Christoph Hüsken auf WAZ-Anfrage. Rechtlich sei die Veröffentlichung vorgeschrieben. „Die Anlagen (Hygienekonzept-, Verkehrskonzept und Sicherheitskonzept) waren als Anlagen Bestandteil des Bescheids und somit auch im Amtsblatt zu veröffentlichen.“ Eine Möglichkeit, bei der Veröffentlichung zumindest die sicherheitsrelevanten Daten auszublenden, sieht die Stadtverwaltung nicht.
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Veranstalter Sebastian Küchenmeister erfährt erst durch den Anruf der Redaktion, dass seine Konzepte im Internet zu finden sind. Das sei nicht mit seinem Einverständnis geschehen. „Ich wusste davon nichts.“ Küchenmeister zeigt sich wenig begeistert, da in den Konzepten auch Arbeit stecke, die natürlich auch einen finanziellen Wert habe. So beschreibt das Verkehrskonzept detailliert die Verkehrsströme und Maßnahmen. Küchenmeister sorgt sich auch um den Datenschutz.
Veranstalter offenbart auch Erwartungen an Besucherzahlen
Der Veranstalter hatte in dem Konzept klar seine Erwartungen beschrieben: So ging er davon aus, dass von Mitte November bis Ende Dezember 180.000 Gäste den Weihnachtszauber besuchen. An Wochentagen erwartete er im Schnitt 2600 Besucher täglich, an den Wochenenden über den Tag verteilt jeweils 8000 Besucher täglich. Das Gelände hat eine Zulassung für 4915 Besucherinnen und Besucher gleichzeitig.
Die Stadtverwaltung ging bislang davon aus, dass das Amtsblatt kaum gelesen werde. Über die einfache Kombination einiger Suchbegriffe ist das Sicherheitskonzept allerdings binnen Sekunden auch für Menschen zu finden, die sich nicht mit Verwaltungsstrukturen auskennen. Zum Glück sei die Veranstaltung aktuell vorbei, dass aktuell niemand mit den Sicherheitsdetails etwas anfangen könne, erklärt Sebastian Küchenmeister. Auch mehrere Tage nach der WAZ-Anfrage stand das Konzept mit Verweis auf die Veröffentlichungspflicht im Netz.
Mit einer Einschätzung zum wirtschaftlichen Nutzen des Cranger Weihnachtszaubers war die Stadtverwaltung dagegen deutlich zurückhaltender: Wegen des Steuergeheimnisses wolle und dürfe man sich dazu nicht äußern, erklärte die Stadtverwaltung auf Nachfrage – auch wenn ein öffentliches Interesse bestehe.