Herne. In Herne-Süd sollen Ein- und Mehrfamilienhäuser gebaut werden. Nun steht der Beschluss an: Warum die Stadt in der Kritik steht, wie es weitergeht.
Nach einem vorläufigen Stopp des Planverfahrens für den Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit bis zu 45 Wohneinheiten an der Vödestraße in Herne-Süd und der Erstellung weiterer Gutachten will die Verwaltung das umstrittene Vorhaben nun zum Abschluss bringen – ohne Änderungen des ursprünglichen Entwurfs. Das löst scharfe Kritik bei der 2021 gegründeten Bürgerinitiative (BI) aus. Und: Selbst wenn der Rat – wie zu erwarten ist – grünes Licht für den Bebauungsplan gibt, können die Bagger vorerst noch nicht anrollen.
Unter dem Arbeitstitel „Wohnen am Flottmann-Park“ firmiert das bereits 2014 gestartete Projekt, für das nun endgültig der Weg freigemacht werden soll. Am Dienstag wird sich der Planungsausschuss mit dem Bebauungsplan befassen, anschließend soll der Rat den finalen Beschluss fassen. Eine politische Mehrheit dürfte sicher sein: SPD und CDU standen bisher hinter den Plänen der Stadt.
Auf dem bisher vor allem als Garten- und Gewerbefläche genutzten Areal sollen Einfamilienhäuser in Form von frei stehenden Einzelhäusern und Doppelhäusern sowie Stadtvillen als Mehrfamilienhäuser entstehen. Diese Nachverdichtung stößt auf Widerstand: Im Juni 2021 hat sich an der Vödestraße eine Bürgerinitiative gegründet, die kurz darauf der Stadt mehr als 1000 Protestunterschriften überreichte. Sie fordert den Schutz von Flora und Fauna, befürchtet eine Zunahme von Lärm und Verkehr und warnt vor Problemen bei der Entwässerung. Unter Anwohnerinnen und Anwohnern des Grundstücks gibt es allerdings auch Befürworter einer Wohnbebauung.
Bürgerinitiative fehlt das Verständnis für das Vorgehen der Stadt Herne
Nach entsprechenden Hinweisen aus der BI auf rechtliche Bedenken und Gesetzesänderungen legte die Stadt im November 2021 das Vorhaben zunächst auf Eis und gab neue Gutachten unter anderem zum Arten- und Klimaschutz in Auftrag. Die Hoffnung in der Initiative, dass dies zumindest zum Abspecken der Baupläne führen könnte, erfüllte sich nicht, wie die neue Beschlussvorlage der Verwaltung für die Politik zeigt. Die Stadt weist darin Einwendungen, Hinweise und Bedenken zurück bzw. „schmetterte sie ab“, wie es Klaus Müller-Pfannenstiel vom Sprecherkreis der BI formuliert.
„Mir fehlt jegliches Verständnis dafür, dass die Stadt den Bebauungsplan offenbar nicht überarbeitet hat und ihn in dieser Form durch den Rat drücken will“, sagt der Leiter eines in Herne ansässigen und bundesweit aktiven Büros für Umwelt- und Landschaftsplanung. Der Plan beinhalte zahlreiche Schwächen. So würden beispielsweise aus seiner Sicht Eigentümerinteressen und Aspekte des Lärmschutzes, des naturschutzrechtlichen Ausgleichs und der Entwässerung nicht in angemessener Form berücksichtigt. Müller-Pfannenstiel geht wie sein BI-Sprecherkollege Frank Teubert davon aus, dass nach dem Beschluss im Rat weitere (rechtliche) Schritte eingeleitet werden.
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Die Initiative übt aber auch Grundsatzkritik. „Der Herner Umgang mit Frei- und Grünflächen ist von vorgestern“, sagt Müller-Pfannenstiel an die Adresse des städtischen Planungsamtes. Das gelte auch für „mutlose“ Klimaanpassungen in Bebauungsplänen. Und: Das Herner Verständnis von Bürgerbeteiligung halte er für „sehr fragwürdig“.
Mittel für die Erschließungsstraße erst für den Haushalt 2027 vorgemerkt
Wie geht es nun weiter? Der Rat soll noch in diesem Jahr den Bebauungsplan beschließen, signalisiert die Stadt auf Anfrage. Bis die ersten Bagger anrollen, wird allerdings noch etwas Zeit ins Land gehen. Das sogenannte Umlegungsverfahren mit Eigentümerinnen und Eigentümern von Einzelgrundstücken auf dem Areal werde voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2023 abgeschlossen, so Stadtsprecher Patrick Mammen.
Die Bebaubarkeit hänge am Ende jedoch im Wesentlichen von der Fertigstellung der Erschließungsstraße – zumindest als Baustraße – ab. Mittel für die Finanzierung dieser städtischen Aufgabe seien zunächst für den Haushalt des Jahres 2027 „vorgemerkt“ worden. Im Falle eines zeitnahen Abschlusses der Bebaungsplan- und Umlegungsverfahren sei für die Erschließungsstraße „auch ein früherer Baubeginn denkbar“, erklärt der Stadtsprecher. Und: Ein Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan hätte keine aufschiebende Wirkung.
Der Planungsausschuss wird sich am Dienstag, 8. November, mit dem Bebauungsplan befassen. Die Sitzung beginnt um 16 Uhr im Rathaus Herne (größer Sitzungssaal).