Herne. In der Neujahrsnacht dreht ein maskierter Einbrecher in einem Herner Juwelierladen ein dickes Ding. Der einzige Verdächtige wurde jetzt bestraft.

Nach einem nächtlichen Einbruch in ein Juweliergeschäft auf der Bahnhofstraße in Herne ist ein vielfach vorbestrafter Mann (40) am Freitag am Bochumer Landgericht zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe umfasst auch vier weitere Einbruch-Coups - bei einem hat der Angeklagte zur Überzeugung der Richter eine 90-jährige Anwohnerin mit Reizgas besprüht.

Richterin Frauke Seyda prophezeite dem bei der Urteilsbegründung ständig protestierenden Angeklagten eine rabenschwarze Zukunft. „Wenn Sie es nicht schaffen, ihr Leben anders zu gestalten, wird beim nächsten Mal die Sicherungsverwahrung geprüft“, legte sich die Vorsitzende Richterin der 4. Strafkammer fest. Um dann sofort auch die Folge beim Namen zu benennen: „Dann werden sie womöglich nie mehr das Licht der Freiheit sehen.“

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Der 40-jährige Angeklagte aus Recklinghausen hat in seinem Leben bereits insgesamt mehr als 13 Jahre in Gefängniszellen gesessen. Mit Blick auf die jetzt angeklagten Einbrüche im Raum Herne und Recklinghausen hatte er zu jedem einzelnen Fall eine ihn entlastende Version präsentiert. Mal durch ein vermeintliches Alibi einer Bekannten, mal durch alternative Erklärungen für die fast überall an den Tatorten von ihm gesicherten DNA-Spuren. Die Bochumer Richter schenkten seinen Erklärungen allerdings nicht den Hauch von Glauben. Ohne Milderungsmöglichkeit durch ein Geständnis sei die Verhängung einer hohen Strafe absolut alternativlos gewesen. „Die Konsequenz ist fast ein Jahrzehnt Gefängnis“, bilanzierte Richterin Frauke Seyda.

Angeklagter soll 90-Jährige mit Pfefferspray besprüht haben

Laut Urteil hat der 40-Jährige am 1. Januar gegen 6.30 Uhr an der Herner Bahnhofstraße groß abgeräumt: Er soll die Lamellen an den Außenrollladen eines Juweliergeschäftes zerstört, eine Glastür eingeschlagen und drinnen blitzschnell Schmuckstücke im Wert von mindestens 4300 Euro eingesteckt haben. Bei den weiteren Einbruchscoups in Recklinghausen war der 40-Jährige laut Urteil über Keller oder Balkone in Wohnräume eingestiegen, hatte eine schlafende Wohnungsinhaberin bestohlen, im wohl dramatischsten Fall sogar eine durch Einbruchgeräusche aufgeschreckte Anwohnerin (90) hässlich mit Pfefferspray besprüht. Die Folgen für die hochbetagten Opfer seien gravierend, das Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden sei bei den älteren Damen auf Null geschrumpft, hieß es beim Urteil.

Im Prozess hatte ein Polizist als Zeuge davon berichtet, dass der 40-Jährige angeblich in seiner Unterschlupfwohnung für ein Angeber-Foto in einer Badewanne voller Beute-Gold gebadet haben soll. Im Frühjahr ist der Angeklagte erneut festgenommen worden. Von 2013 bis Mitte 2020 saß er durchweg in Haft. Das Urteil lautet auf Raub, Wohnungseinbruchsdiebstahl und gefährliche Körperverletzung.