Herne. In Herne sollen alle Kleingartenanlagen erhalten bleiben. Das hat die Politik beschlossen. Welche Parzellen darunter fallen – und welche nicht.

In Herne sollen alle Kleingartenanlagen erhalten bleiben. Einen entsprechenden Entwurf soll die Stadt auf Wunsch des Planungsausschusses erarbeiten. Tenor der Politik: Kleingartenanlagen sind zu wichtig, um sie etwa für den Wohnungsbau zu opfern.

Kleingartenanlagen sind unverzichtbar: Ulrich Syberg, Vorsitzender des Planungsausschusses.
Kleingartenanlagen sind unverzichtbar: Ulrich Syberg, Vorsitzender des Planungsausschusses. © SPD

Zur Sitzung des Planungsausschusses erschienen am Mittwoch auf der Besuchertribüne im Ratssaal über zwei Dutzend Kleingärtnerinnen und Kleingärtner der Horsthauser Anlage „Im Stichkanal“. Sie fürchten, dass die Anlage mit 147 Gärten für den Bau von Häusern weichen muss. Grund ist der „Masterplan Wasserlagen“ der Stadt. Darin ist das Areal in der Nutzungs- und Strukturanalyse als künftige Wohnbaufläche markiert worden. Laut Stadt handelt es sich dabei nur um „grobe Ideen“, hieß es zuletzt. Der Vorstand des Kleingartenvereins traut dieser Aussage aber nicht. Die rot-schwarze Ratskooperation beantragte deshalb für die Sitzung, dass alle Kleingartenanlagen an ihren Standorten in vollem Umfang erhalten werden.

So soll es nun kommen. Der Planungsausschuss wies die Stadt an, den „Masterplan Wasserlagen“ entsprechend zu ändern. Die Anlagen, so fasste der Ausschussvorsitzende Ulrich Syberg gegenüber der WAZ zusammen, seien gerade mit Blick auf den Klimawandel unverzichtbare grüne Oasen, die von den Bürgerinnen und Bürgern selbst gehegt und gepflegt würden. Außerdem bauten sie dort unter anderem auch Nahrungsmittel an. Die Aufgabe der Stadt sei es nun, nicht nur den Masterplan entsprechend zu ändern, sondern wichtige Wohnbauflächen nun an anderer Stelle zu finden, so der SPD-Ratsherr.

Nachrichten aus Herne – Lesen Sie auch:

Elisabeth Majchrzak-Frensel (SPD) stellte gegenüber der WAZ klar, dass „nur“ Anlagen geschützt werden sollen, die dem Bundeskleingartengesetz entsprechen. Heißt auch: Grabelandflächen gehören nicht dazu.