Herne. Seit August gilt eine Masern-Impfpflicht für Kitas und Schulen. Mehr als 100 Kinder sind dennoch nicht geimpft. Welche Folgen das für sie hat.
Die Masern-Impfpflicht gilt seit dem 1. August verbindlich. Zu dem Datum endete die Frist zur Vorlage von Impfnachweisen für Kinder und Beschäftigte, die am 1. März 2020 schon in den betroffenen Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen waren. Die Leitungen der Einrichtungen mussten dem Gesundheitsamt diejenigen melden, die den Nachweis nicht erbracht haben. Eltern von Schülerinnen und Schülern droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro.
„Nach Ende der Übergangsfrist wurden dem Fachbereich Gesundheit ca. 110 Schülerinnen und Schüler aus sieben Einrichtungen gemeldet“, gibt Stadtsprecher Patrick Mammen auf WAZ-Anfrage an. „Die Überprüfung durch den Fachbereich Gesundheit dauert noch an.“ Auch das Lehrpersonal unterliege der Impfpflicht. Fälle von Impfverweigerung seien hier aber nicht bekannt. Aus den Kindertageseinrichtungen lägen dem Fachbereich Gesundheit bisher keine Meldungen vor, so Mammen weiter. Dort dürfen aber auch seit 1. März 2020 nur noch geimpfte Kinder aufgenommen werden – ebenso wie bei Tagesmüttern.
Masern-Impfung: Schulpflicht schlägt Impfpflicht
Grundsätzlich werde die Impfung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung überprüft. „Sollte ein unzureichender Impfschutz festgestellt werden oder erfolgt keine Vorlage eines Nachweises, fordert das Gesundheitsamt die Eltern zunächst dazu auf, die Impfung nachzuweisen“, erläutert Mammen das Vorgehen. In diesem Zusammenhang solle künftig auch ein zusätzliches Beratungsangebot durch das Gesundheitsamt etabliert werden. Sollte der Aufforderung auch nach einer Beratung nicht nachgekommen werden oder kein Masernschutz vorliegen, können Bußgelder angeordnet werden. Ein Ausschluss vom Unterricht ist hingegen nicht möglich: „In diesen Fällen ,schlägt’ die Schulpflicht die Impfpflicht.“
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Auch Flüchtlingsunterkünfte unterliegen der Regelung des Masernschutzgesetzes. „Eine Überprüfung des Impfstatus erfolgt hier im Rahmen der medizinischen Inaugenscheinnahme der Geflüchteten“, so Mammen.
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Bisher lägen dem Gesundheitsamt aber noch nicht für alle Einrichtungen Rückmeldungen vor. Stichproben durch Mitarbeiter des Gesundheitsamts wurden laut Mammen bislang nicht durchgeführt, werden jedoch nicht ausgeschlossen. Bei Neuaufnahmen in Kitas und Schulen gilt die Masern-Impfpflicht bereits seit März 2020; neu ist sie für Personen, die bereits in der Einrichtung waren. Ausgenommen sind Personen, die vor 1971 geboren sind.
Der letzte gemeldete Masern-Fall in Herne war im Jahr 2019. Für den Zeitraum 2012 bis 2022 liegen laut Stadt insgesamt 15 vor.