Herne. Im Streit um eine Baugenehmigung für ein Haus in einem Schutzgebiet hat die Stadt Herne einen Top-Anwalt engagiert. Die Grünen sind irritiert.
Die Stadt Herne lässt sich im Streit um eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus auf einem Grundstück, das bislang in einem Landschaftsschutzgebiet lag, von einem bundesweit bekannten Anwalt vertreten. Das sagen die Grünen, die sich über die juristische Vertretung irritiert zeigen. Sie fordern Aufklärung von der Stadt.
Zum Hintergrund: Auf einem Privatgrundstück an der Bergstraße neben der Robert-Brauner-Schule will ein Investor ein Mehrfamilienhaus bauen. Die Stadt gab dafür zuletzt grünes Licht und nahm das Grundstück aus dem Landschaftsschutzgebiet heraus. Eine Begründung war, dass es sich um eine klassische Baulücke handele. Zuvor durfte dort jahrzehntelang nicht gebaut werden. Die Politik reagierte irritiert bis entsetzt, und das Verwaltungsgericht verhängte Ende Juni einen Baustopp. Das hatte der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) im Eilverfahren erreicht, bis das Gericht in der Sache endgültig entscheidet. Dagegen legte der Investor Einspruch ein.
In diesem Klageverfahren lasse sich die Stadt nun von der Kanzlei Baumeister (Münster), vertreten, so die Grünen in einer Anfrage an den Rat. Mit Prof. Olaf Bischopink vertrete damit ein renommierter Anwalt für Planungs- und Baurecht die Position der Stadt Herne. Normalerweise, so Grünen-Fraktionschef Thomas Reinke zur WAZ, werde die Stadt bei juristischen Rechtsstreitigkeiten durch das eigene Rechtsamt vertreten. Deshalb sei es ungewöhnlich, dass das Rathaus für dieses Sache nun eine externe Kanzlei mit an Bord hole – zudem noch eine mit hohem Rang und deshalb mutmaßlich teure. „Das hinterlässt nicht den Eindruck, dass sich die Stadt in diesem Rechtsstreit sehr sicher ist“, so Reinke.
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Für die Ratssitzung am Dienstag, 27. September, 16 Uhr (Ratssaal und Rats-TV auf www.herne.de), haben die Grünen deshalb eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Drei Fragen will der Grünen-Fraktionschef in der Sitzung von der Verwaltung beantwortet wissen: Warum lässt sich die Stadt nicht durch das eigene Rechtsamt vertreten? Mit welchen Honorarkosten rechnet die Stadt? Und: Aus welcher Haushaltsstelle wird die Honorarforderung beglichen, und wie erfolgt die Kompensation im Haushalt?