Herne. Ein Herner lockt ein Nachbarskind mehrmals mit Spielsachen an, die er in seiner Unterwäsche versteckte. Dafür muss der Mann jetzt ins Gefängnis.

Ein Bauarbeiter aus Herne-Börnig ist am Bochumer Landgericht von seiner dunklen Vergangenheit eingeholt worden. Rund 15 Jahre nach einer Serie von sexuellen Übergriffen auf ein Mädchen aus der Nachbarschaft hat die 9. Strafkammer den 55-Jährigen zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Missbrauchstaten waren geprägt von perfiden Maschen, um das anfangs acht Jahre alte Opfer spielerisch neugierig zu machen.

Im Mittelpunkt des Prozesses standen zwölf Übergriffe, die sich überwiegend im WM-Sommer 2006 zugetragen haben sollen. Die Achtjährige, ein Mädchen aus der Nachbarschaft, hatte sich damals offenbar regelmäßig in der Börniger Wohnung des Bauarbeiters aufgehalten. Am Rande der Besuche kam es dann zur Überzeugung der Bochumer Richter zu einer Vielzahl von gezielt vorausgeplanten Berührungen durch das Mädchen in Intimbereich des Angeklagten. Ein Übergriff soll sich auch im Pkw des Angeklagten zugetragen haben.

Herner soll sich dem Mädchen regelmäßig nackt gezeigt haben

Die heute 23 Jahre alte Zeugin hatte Jahre später offenbart, dass der 55-Jährige mindestens dreimal extra kleinere Spielzeuge in seiner Unterhose platziert hatte und sie aufgefordert hat, sich diese zu holen. Darüber hinaus soll sich der Herner dem Mädchen regelmäßig splitterfasernackt gezeigt haben, außerdem häufig Pornofilme auf seinem Fernseher laufen lassen haben. Einmal soll er nur mit einer Socke sein Geschlechtsteil verdeckt haben.

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Mit Blick auf einen weiteren Besuch hatte sich die Belastungszeugin an eine besonders skurrile Szene zurückerinnert. Während die Schülerin damals mit den Hunden des Angeklagten gespielt haben soll, soll der nackte Mann einen weiteren Hund imitiert, auf allen Vieren zu ihr gekrochen und sich auf sie gelegt haben. Das Nachbarskind soll daraufhin vor Verzweiflung wild gestrampelt haben, bis der Angeklagte von ihm abgelassen hat. Nach einem besonders gravierenden sexuellen Übergriff hatten die Besuche des Mädchens damals geendet. Innerlich geöffnet und die sexuellen Übergriffe offenbart hatte die Zeugin dann scheinbar aber erst viel später.

Im Prozess hatte der Herner ein weitreichendes Geständnis abgelegt. Die Notwendigkeit der Einholung eines zusätzlichen Gutachtens hatte das bereits seit Ende August laufende Verfahren zeitlich verzögert. Das Urteil lautet auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern.

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