Herne/Bochum. Ein 17-jähriger Herner kauft und nimmt Methadon, bricht zusammen und verstirbt. Jetzt steht sein mutmaßlicher Dealer (21) vor Gericht.
Der Drogentod eines 17-jährigen Herners durch eine Überdosis Methadon beschäftigt seit Donnerstag das Bochumer Landgericht. Angeklagt ist ein mutmaßlicher Dealer, ebenfalls aus Herne.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-Jährigen vor, den Tod seines Kunden leichtfertig verursacht zu haben. Am 8. November 2020 soll es zu einem ersten Verkauf von 20 Millilitern Methadon an das spätere Opfer für 20 Euro gekommen sein. „Die Lieferung erfolgte gegen 16 Uhr an der Anschrift der Mutter“, heißt es in der Anklage. Drei Tage später, am 11. November, soll der Angeklagte dem 17-Jährigen in der Wohnung eines Bekannten an der Mont-Cenis-Straße zusätzliche 40 Milliliter Methadon für 40 Euro und dazu noch Marihuana verkauft haben.
Opfer war nicht an Methadon gewöhnt
Laut Staatsanwaltschaft konsumierte der 17-Jährige das frisch erworbene Rauschgift noch am selben Abend gemeinsam mit seiner 14-jährigen Freundin in deren Herner Wohnung. Gegen 19 Uhr soll der 17-Jährige kollabiert und gegen 19 Uhr mit einem Rettungswagen ins Marien Hospital Herne gebracht worden sein. Dort verstarb der Teenager laut Anklage schließlich am 14. November an den Folgen einer Intoxikation mit Methadon und eines dadurch eingetretenen Hirnödems.
Staatsanwalt Danyal Maibaum geht davon aus, dass der Drogentod des Jugendlichen für den angeklagten Dealer durchaus vorhersehbar gewesen ist. Und zwar aufgrund der Menge des überlassenen Methadons, des jungen Alters des später Verstorbenen und aufgrund dessen fehlender Gewöhnung an Methadon - einer Art Ersatzdroge, die im Rahmen von Substitutionstherapien bei Heroinabhängigen eingesetzt wird.
Angeklagter will alle Kontakte in die Drogenszene abgebrochen haben
Nachdem er am 16. November vom Tod des 17-Jährigen erfahren hatte, soll der mutmaßliche Dealer der 14-jährigen Freundin mit Blick auf den Drogenverkauf gedroht haben: „Wenn Du bei der Polizei was sagst, bringe ich Dich um.“
Nach Erlass eines Haftbefehls war der Angeklagte am 2. Dezember festgenommen, neun Tage später jedoch bereits von weiterer U-Haft verschont worden. Beim Prozessauftakt am Donnerstag berichtete der Auszubildende, alle Kontakte in die Drogenszene abgebrochen zu haben: „Ich will mit Drogen nichts mehr am Hut haben.“ Zudem fühle er sich seit dem Vorfall auf offener Straße nicht mehr sicher, werde nach eigenen Angaben fast täglich bedroht.
Mit einem Urteil vor der 3. Jugendkammer ist voraussichtlich am 7. September zu rechnen.