Herne. Seit Jahresbeginn erhalten Kinder von Hartz-IV-Empfängern Unterstützung beim Kauf von Laptop oder Tablet. So oft zahlte das Herner Jobcenter.
Durch die Corona-Pandemie könnte sich die Schere zwischen armen und reichen Menschen weiter öffnen. Das hat sich im Laufe der vergangenen Monate deutlich im Distanzunterricht offenbart. Kinder, die keine entsprechende Ausstattung wie Laptop oder Tablet haben, geraten ins Hintertreffen. Deshalb erhalten Kinder von Hartz-IV-Empfängern seit Jahresbeginn finanzielle Unterstützung: Pro Kind werden Geräte wie Laptops, Drucker und Zubehör mit bis zu 350 Euro bezuschusst. Die WAZ hat nachgefragt, wie die Hilfe in Anspruch genommen wird.
Jobcenter-Geschäftsführer Karl Weiß teilt auf Anfrage mit, dass bis zum 15. April in 2238 Fällen der Mehrbedarf zur Beschaffung digitaler Endgeräte bewilligt worden sei. Die Zahl der gestellten Anträge werde vom Jobcenter nicht erfasst. Weiß geht davon aus, dass sich die Zahl der Bewilligungen nicht mehr allzu stark verändern werde.
Für den Zuschuss müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein
Der Corona-Zuschuss werde unter folgenden Voraussetzungen ausgezahlt: Grundsätzlich berechtigt seien alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt seien auch solche Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Maßgeblich ist die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht (auch wenn diese aufgrund der landesinternen Möglichkeiten freiwillig erfolgt). Vor der Bewilligung werde geprüft, ob den Leistungsberechtigten ein digitales Endgerät von den jeweiligen Schulen, den Schulträgern oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt wurde oder gestellt werden kann. Zu diesem Zweck würden von den Schulen entsprechende Bescheinigungen ausgestellt.
Beim Arbeitslosenzentrum Herne sieht man diese einmalige Hilfe positiv, allerdings sei sie nur ein kleiner Schritt in Richtung digitale Teilhabe. Der Zuschuss zu Laptops löse das Problem des Ausschlusses armer Bevölkerungsteile vom digitalen Raum aber nicht in seiner Breite, so Leiter Franz-Josef Strzalka.
Die Digitalisierung habe das gesellschaftliche Leben in den vergangenen Jahren zutiefst verändert. Gerade in der Pandemie bekämen Digitalisierungsprozesse noch einmal eine besondere Bedeutung. Wer Zugang zum digitalen Netz habe, für den eröffneten sich auch in der Covid-Krise unzählige Möglichkeiten der Kommunikation und der Lebensbewältigung, angefangen bei Chat-Gruppen über Online-Shopping, Lieferservices bis hin zum Fitnesstraining und nicht zuletzt der Beschaffung eines Impftermins. Für diejenigen, die nicht über diese Möglichkeiten verfügten, stelle sich der gesellschaftliche Ausschluss noch gravierender dar.
2,96 Euro im Regelsatz für Telefone und andere Kommunikationsgeräte
Computer oder Tablet und Internetanschluss müssen nach Strzalkas Ansicht inzwischen als Teil des soziokulturellen Existenzminimums verstanden werden. Digitale Hardware und Internet seien eine Voraussetzung für den Zugang zu Informationen und Beratung, für Bildungs- und Berufschancen, für soziale und kulturelle Teilhabe und für politische Partizipation sowie für gesellschaftliches Engagement. Gerade Menschen, die von Armut betroffenen seien, verfügten nur in seltenen Fällen über eine entsprechende technische Ausstattung.
Für den „Kauf und die Reparatur von Festnetz- und Mobiltelefonen sowie anderer Kommunikationsgeräte” seien aktuell lediglich 2,96 Euro im Regelsatz enthalten. Die beiden Arbeitsloseneinrichtungen der Stadt, Arbeitslosenzentrum Herne e.V. und Zeppelin-Zentrum, schließen sich deshalb der Forderung der Paritätischen an, die notwendige digitale Ausstattung als einmalige Leistung in die Grundsicherung einzuführen. Die Regelsätze seien auf ein bedarfsgerechtes, armutsfestes Niveau anzuheben, das auch laufende Verbrauchsausgaben zur Sicherstellung digitaler Teilhabe angemessen berücksichtige.