Herne. Suez und kein Ende: Warum die Klage gegen die Herner Anlage aufrecht erhalten wird und wie es um die Verkaufsgespräche für das Areal steht.
Die Stadt hat dem französischen Suez-Konzern ein Kaufangebot für das Grundstück der bisherigen Bodenaufbereitungsanlage an der Südstraße unterbreitet. Die Antwort steht noch aus. Die Bürgerinitiative „Dicke Luft“ (BI) und der Umweltverband BUND kritisieren derweil, dass das Unternehmen bisher keine Erklärung zur unwiderruflichen Aufgabe des Betriebsteils zur Behandlung gefährlicher Abfälle abgegeben habe.
Bürgerinitiative will, dass die Stadt über die künftige Nutzung entscheidet
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Nach der Suez-Ankündigung, die Anlage stillzulegen, hatte der Rat im Dezember 2020 auf Initiative der BI und auf Antrag der Grünen die Stadt beauftragt, Gespräche über den Grundstückserwerb zu führen. Die Stadttochter Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) habe dem Konzern ein konkretes Angebot gemacht, so Stadtsprecher Christoph Hüsken auf Anfrage der WAZ. Suez habe eine Kanzlei als Rechtsberatung hinzugezogen und signalisiert, für das weitere Vorgehen noch etwas Zeit zu benötigen.
Auch der Bochumer Bodenaufbereiter Ecosoil hat bekanntlich Interesse an einem Kauf des Areals in Holsterhausen angemeldet. Das Unternehmen bekundete, an der Südstraße Boden und Bauschutt, also ungefährliche Abfälle lagern und mechanisch aufbereiten zu wollen. Die BI Dicke Luft spricht sich jedoch ausdrücklich für einen Erwerb durch die Verwaltung aus, weil die Stadt nur auf diese Weise über die künftige Nutzung entscheiden könne. Denkbar wäre zum Beispiel eine Vermarktung an regionale Kleingewerbebetriebe was sich auch wirtschaftlich rechnen würde, so die Initiative.
Vorwurf: Konzern inszeniert in Herne eine Hängepartie
Aufgrund der aktuellen Rechtslage sei theoretisch aber auch eine Wiederinbetriebnahme der umstrittenen Anlage für gefährliche Abfälle möglich, warnen BI und BUND. Grund: Suez könne die Anzeige zur Teilstilllegung nach wie vor einfach zurückziehen. „Die bisherige Genehmigung hätte dann weiter Gültigkeit“, so BI-Sprecher Gerd Kalus. Der BUND-Landesverband werde deshalb die Klage gegen die im Juli 2018 von der Bezirksregierung Arnsberg erteilten Genehmigung zur Erweiterung der Anlage nicht zurücknehmen.
Schon im Dezember 2020 habe sich abgezeichnet, dass Suez nicht bereit sei, die Unwiderruflichkeit der Stilllegungsanzeige zu erklären. Daran habe sich seitdem nichts geändert, so die BI unter Verweis auf eine neue Erklärung der Suez-Anwälte beim zuständigen Oberverwaltungsgericht Münster. Es sei rätselhaft, „warum Suez eine solche Hängepartie inszeniert“. BI und BUND befürchten, dass damit eine zügige Entscheidung über eine Nachnutzung verhindert werde. Auch für die Anwohner und Gewerbebetriebe in der Nachbarschaft der Suez-Anlage sei die Situation unbefriedigend.