Herne. Nach drei Jahren ohne Erhöhung hebt Entsorgung Herne zum Jahreswechsel die Gebühren an. Mehrere Faktoren trugen zur Anhebung bei.
Nach drei Jahren ohne Erhöhung hebt Entsorgung Herne nun die Gebühren an. Das sind laut Vorstand Horst Tschöke die Gründe.
So seien die Entsorgungskosten durch ein höheres Abfallaufkommen gestiegen, hinzu kämen die Erhöhung verschiedener Entsorgungspreise, der Rückgang von Erlösen bei Wertstoffen und gestiegene Personalkosten sowie die Treibstoffkostenentwicklung, heißt es in einer Mitteilung.
Auswirkung auf die Gebührenentwicklung habe auch das strategische Ziel von Entsorgung Herne zur sukzessiven Umrüstung des Fuhrparks auf emissionsfreie Antriebssysteme. Neben reinen Elektroantrieben in unterschiedlichen Bereichen reihe sich die geplante Anschaffung von Abfallsammelfahrzeugen mit Wasserstoff gespeisten Brennstoffzellen in die Ziele für den Klima- und Ressourcenschutz ein.
Veränderungen bei den Abfallgebühren
Die Jahresgebühren für die Restmülltonnen steigen 2021 im Vergleich zu den Gebühren der letzten drei Jahre wie folgt: 80-Liter-Restmülltonne, wöchentliche Leerung: 2018, 2019, 2020: 236,37 Euro. Ab 2021: 253,98 Euro. Das ist eine Erhöhung Jahr um 17,61 Euro für das ganze Jahr oder 1,47 Euro pro Monat bzw. 34 Cent pro Leerung;
80-Liter-Restmülltonne, 14-tägige Leerung: 2018, 2019, 2020: 154,09 Euro; ab 2021: 165,94 Euro. Das ist eine Erhöhung um 11,85 Euro für das ganze Jahr oder 99 Cent pro Monat bzw. 45 Cent pro Leerung;
80-Liter-Biotonne, 14-tägige Leerung: 2018, 2029, 2020: 29,53 Euro; ab 2021: 31,56 Euro. Das ist eine Erhöhung um 2,03 Euro im Jahr oder 17 Cent pro Monat bzw. 8 Cent pro Leerung.
Prozentual bedeute das eine Erhöhung um rund 7,5 Prozent im Restmüllbereich und für die Biomülltonnen um etwa 6,8 Prozent.
Veränderung bei den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
Straßenreinigung: Steigerung der Jahresgebühr um 28 Cent je Meter Grundstücksseite bei einmaliger wöchentlicher Reinigung. Dies entspreche einer Erhöhung um ca. 5,73 Prozent. Mehrbelastung für einen Grundstückseigentümer mit einer Veranlagung von 20 Frontmetern: 5,60 Euro oder 47 Cent im Monat.
Winterdienst: Die Winterdienstgebühren verringerten sich gegenüber 2020 um einen Cent je zu „behandelndem“ Meter. Dies entspreche einer Reduzierung von 2,27 Prozent. Die Reduzierung betrage bei 20 Frontmetern 20 Cent.
Neue Gebührensatzung tritt Anfang Januar 2021 in Kraft
Horst Tschöke: „Unter Berücksichtigung aller Faktoren, die zu Kostensteigerungen führen, und ohne Entlastung in anderen Kostenbereichen, ist diese Gebührenerhöhung im vierten Jahr angemessen. Unser Ziel ist und bleibt eine günstige Gebührenstruktur in unserer Stadt, die sich an den Aufgaben orientiert und dem wachsenden Verständnis zum Klima- und Ressourcenschutz Rechnung trägt.“