Herne. Die Maskenpflicht sorgt für Benachteiligung – das hat ein Herner nun erlebt. Wie Herner Geschäfte mit der Maskenbefreiung umgehen.

Seit dem Frühjahr gehört er zur Grundausstattung dazu: Der Mund-Nasen-Schutz. Beim Einkauf, in der Schule oder im Bus muss die Maske schon seit einigen Wochen getragen werden, seit Kurzem nun auch in der Herner und Wanner Fußgängerzone. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Ein ärztliches Attest entbindet von der Maskenpflicht.

Doch nicht selten führt diese Maskenbefreiung zu Diskussionen und Benachteiligung, wie Derk Schmithals nun erfahren musste. Auf Grund einer neuroimmunologischen Erkrankung – ME/CFS – habe Schmithals von seinem Arzt ein Maskenverbot und ein dementsprechendes Attest bekommen, erzählt er im Gespräch mit der WAZ-Redaktion. Seit die Maskenpflicht eingeführt wurde, sei es ihm schon häufig passiert, dass er darauf angesprochen worden sei, warum er keine Maske trage.

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Bei einem Besuch der McPaper-Filiale an der Bahnhofstraße sei eine solche Situation nun eskaliert. „Die Mitarbeiter wollten mich nicht in den Laden lassen“, sagt er. Und das, obwohl er selbstverständlich sein Attest dabei gehabt und vorgezeigt habe. Doch statt ihn auch ohne Maske in den Laden zu lassen, hätten die Mitarbeiter ihm mit der Polizei gedroht, berichtet Schmithals. „Natürlich hat der Laden Hausrecht, aber dass so eine ganze Gruppe ausgeschlossen wird, finde ich diskriminierend.“

McPaper äußert sich nicht zu dem Vorfall in Herne

Für ihn sei diese extra Behandlung ein „Riesenproblem“, schließlich würden nicht nur er, sondern auch andere chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung so aus der Gesellschaft ausgeschlossen. „Es kann nicht sein, dass es so wenig Akzeptanz denen gegenüber gibt, die wirklich schwer krank sind.“

Er habe sich an das Unternehmen gewandt, doch nie eine Rückmeldung erhalten. Auch auf die Nachfragen der WAZ reagierte McPaper nicht – bis Redaktionsschluss gab es keine Stellungnahme des Unternehmens zu dem Vorfall.

Diese Ausnahmen gelten

Die Landesregierung hat diese Regeln zur Maskenbefreiung festgelegt: „Die Verpflichtung zur Abdeckung von Mund und Nase gilt für alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Für Beschäftigte kann die Verpflichtung durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen wie eine Abtrennung durch Glas, Plexiglas oder ähnliches ersetzt werden.

Die Beachtung der Regelungen sind von den Geschäftsinhabern innerhalb ihrer Geschäftsräume genauso wie die bisherigen Vorgaben zu Mindestabständen, Personenbegrenzungen etc. sicherzustellen.“

Schreibwaren gehören nicht zum notwendigen Bedarf – doch wie sieht die Situation in Lebensmittelläden in Herne aus? Bei Edeka beispielsweise habe Schmithals bisher keine Probleme gehabt, dort seien es eher die Kunden, die die Mitarbeiter darauf hinwiesen, dass er keine Maske trage. Rewe Mokanski an der Dorstener Straße teilt auf Nachfrage mit, dass Kunden die Märkte ohne Maske nach Vorzeigen ihres Attestes betreten dürften. „Allerdings ist es notwendig, dass sie sich direkt nach Betreten des Marktes an einen Mitarbeiter an der Kasse wenden und ihr Attest vorzeigen.“

Bei Aldi dürfen Kunden mit Attest und ohne Maske einkaufen

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Und auch bei Aldi werde ein Attest grundsätzlich akzeptiert, sagt Christian Salmen, Sprecher von Aldi Nord. „Im Sinne aller sind unsere Mitarbeiter dazu angehalten, auf die Einhaltung der aktuellen Regelungen zu achten und Kunden, die sich nicht daran halten, auf die Vorgaben hinzuweisen“, erklärt er.

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Auch bei den Ausnahmen der Maskenpflicht sei das Personal auf die Mithilfe und das Verständnis der Kunden angewiesen. „Denn auf den ersten Blick ist es meist nicht ersichtlich, dass jemand unter die jeweils geltenden Ausnahmeregelungen fällt. Unsere Mitarbeiter sind deshalb dazu angehalten, bei berechtigten Zweifeln auch einen Nachweis einzufordern.“ Kunden, die von der Maskenpflicht befreit sind, würden gebeten, sich zu Beginn des Einkaufs beim Marktpersonal zu melden.

Soweit es erforderlich sei, behalte sich Aldi jedoch auch das Anwenden des Hausrechtes vor, um die aktuellen Nutzungsbestimmungen durchzusetzen und damit die Kunden und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. „Bislang spüren wir, dass ein Großteil unserer Kunden die Maskenpflicht wie auch alle weiteren Schutzmaßnahmen in den Märkten ernst nimmt und positiv mitträgt.“

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