Herne. Eine Mitarbeiterin der St. Elisabeth-Gruppe hat 54.000 Euro für Dozenten erschlichen, den es nicht gab. Persönliches Schicksal mildert Urteil.

Über einen Zeitraum von zwei Jahren hat eine Mitarbeiterin des Bildungszentrums der St. Elisabeth-Gruppe gemeinsam mit ihrem Mann ihren Arbeitgeber betrogen. Für einen Dozenten, den es in Wirklichkeit gar nicht gab, hat sie laut Anklage Honorarabrechnungen geschrieben, so dass das Geld auf das Konto ihres Mannes überwiesen wurde. Mit dieser Masche erschlich das Ehepaar insgesamt 54.000 Euro.

Vor dem Amtsgericht Wanne legte die Hernerin nun über ihren Verteidiger ein vollumfassendes Geständnis ab. Nachdem der Prozess bereits vor dem Arbeitsgericht gelaufen ist, musste sie sich nun erneut vor dem Schöffengericht rechtfertigen. Dort ist sie jetzt zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ihr persönliches Schicksal milderte das Urteil.

Hernerin gesteht Betrug in 58 Fällen

Doch von vorne: Alles begann im Jahr 2016. Die Angeklagte arbeitete zu dem Zeitpunkt im Bildungszentrum der St. Elisabeth-Gruppe. Dort war sie für die Organisation der Seminare zuständig, die regelmäßig und über mehrere Tage in dem Zentrum stattfinden. Unbemerkt fing sie damals an, Rechnungen für einen Dozenten zu schreiben, den es gar nicht gab. Das Geld, das eigentlich der Dozent bekommen hätte, landete auf dem Konto ihres Mannes. Die Unterschrift der Kollegin, die die Rechnungen zur Buchhaltung schickte, fälschte sie dafür.

Bildungszentrum bietet Fortbildungen an

Das Bildungszentrum Ruhr der St. Elisabeth-Gruppe bietet Fort- und Weiterbildungen für medizinisches Fachpersonal und Mitarbeiter im Gesundheitswesen.

Die Veranstaltungen finden u. a. in dem direkt neben dem St. Anna Hospital gelegenen Gebäude, das heute ein Schulungszentrum ist, statt. Für die Veranstaltungen werden interne als auch externe Dozenten engagiert, die verschiedene Seminare anbieten.

„Das hat beim ersten Mal gut geklappt“, zeigte die Hernerin sich im Prozess geständig. „Also haben wir es immer wieder gemacht.“ Insgesamt in 58 Fällen fälschten die beiden so die Rechnungen. Die einzelnen Beträge lagen jeweils zwischen 900 bis 1800 Euro. Ein Tagessatz für einen Dozenten betrage 450 Euro, erklärte Verteidiger Henning Hengst.

Ehepaar lebte über seine Verhältnisse

Besonders die Intention hinter den Taten interessierte Richter Carsten Mergheim. Denn finanziell sei das Ehepaar gut aufgestellt gewesen. Beide arbeiteten Vollzeit bei der St. Elisabeth-Gruppe. „Allerdings lebten sie über ihre Verhältnisse und konnten nicht gut mit Geld umgehen“, erklärte Verteidiger Hengst. Dadurch hätten sich Schulden angehäuft – etwa durch eine Eigentumswohnung oder ein neues Auto. Da die Angeklagte durch ihre Position gewusst habe, wie leicht es sei, die Rechnungen zu fälschen, sei sie auf die Idee des Betrugs gekommen.

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Dies, betonte Richter Mergheim bei der Urteilsverkündung, sei außergewöhnlich. Denn: „Dass ein so großes Unternehmen über einen Zeitraum von zwei Jahren so einen Betrug nicht mitbekommt, ist schon merkwürdig.“ Damals habe in dem Unternehmen nicht das Vier-Augen-Prinzip gegolten, wodurch ein solcher Betrug schneller aufgeflogen wäre. Auch in der Buchhaltung sei einiges schiefgelaufen, so der Richter. Erst nach zwei Jahren fiel die Masche dem Unternehmen auf.

Verurteilt wegen Betrugs und Urkundenfälschung

Besonders tragisch: Kurz nachdem der Betrug ans Licht kam, habe sich der Ehemann das Leben genommen, teilte Verteidiger Hengst zu Beginn der Verhandlung mit. Dieses Schicksal milderte das Urteil. „Sie wurden in ihrem Leben bereits genug gestraft“, sagte Mergheim zu der Angeklagten.

Nichtsdestotrotz verurteilte er sie wegen Betrugs in 58 Fällen und Urkundenfälschung. Das Argument, dass sie nicht von jeder einzelnen Tat gewusst habe, da ihr Ehemann auch alleine Rechnungen gefälscht habe, sei nicht entscheidend, so der Richter. „Sie haben gemeinsame Sache gemacht, dadurch ist es in jedem Fall eine Mittäterschaft.“

Neben der Haft auf Bewährung wurde die Angeklagte, die sich zurzeit in einer privaten Insolvenz befindet, bereits vor dem Arbeitsgericht dazu verurteilt, den entstandenen Schaden von 54.000 Euro zu begleichen.

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