Herne. Über vier Jahre nach dem Verschwinden von 115.000 Euro aus einer Geld-Box in einer Herner Sparkassenfiliale ist der Fall wieder vor Gericht.
Mehr als viereinhalb Jahre nach dem Verschwinden von 115.000 Euro Bargeld aus einer Geld-Box bei der Sparkassenfiliale in Baukau beschäftigt der Fall erneut die Justiz. Eine erstinstanzlich verurteilte Ex-Mitarbeiterin (55) wehrt sich vor der Bochumer Berufungskammer gegen den drohenden Gang in Gefängnis.
Die Hernerin bestreitet die Untreue-Vorwürfe vehement. „Für den vorgeworfenen Tatbestand gibt es nicht einen einzigen Beweis“, behauptete Verteidiger Klaus Udo Duits am Dienstag vor der 16. Strafkammer. Schon im ersten Prozess am Herner Amtsgericht hatte die 55-jährige Angeklagte vehement abgestritten, für das Verschwinden der 115.000 Euro verantwortlich zu sein. Das Schöffengericht war am 22. Mai 2019 nach insgesamt sieben Verhandlungstagen allerdings sicher überzeugt gewesen, dass nur die Ex-Mitarbeiterin das Geld heimlich aus der Box der Bundesbank entfernt und gegen Babynahrung und Waschmittel ausgetauscht hat. Als Strafe hatte das Amtsgericht damals zwei Jahre und neun Monate Haft verhängt.
Verteidiger kritisiert, dass entlastende Spuren nicht gesichert worden seien
Kuriere eines Wachdienstes hatten den verplombten Geldkoffer am Morgen des 28. Mai 2015 in der Baukauer Sparkassenfiliale an der Germanenstraße angeliefert. Als die Angeklagte die Geld-Box 20 Minuten später – unter Missachtung des vorgeschriebenen „Vier-Augen-Prinzips“ – geöffnet und andere Mitarbeiter hinzugerufen hatte, waren statt Geldscheinen nur Kindernahrung und Waschmittel darin.
Das Herner Amtsgericht hatte das Entsetzen der 55-Jährigen über das fehlende Bargeld sinngemäß als gespielte Schrecksekunde vor den Kollegen eingestuft. Nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen und Sachverständigen hatte das Gericht andere Täter als die Angeklagte ohne jeden Zweifel ausgeschlossen. Ein Fund von Bargeld in einem Schließfach der Angeklagten sowie auffällige Kontobewegungen waren weitere Indizien für ihre Täterschaft.
Verteidiger Klaus Udo Duits kritisierte am Dienstag im Berufungsprozess: „Die Täterin muss nicht im Wege des Ausschlussverfahrens allein die Angeklagte gewesen sein. Auch Geldboten oder andere Mitarbeiter kommen infrage.“ Obendrein sei angeblich durch fehlerhafte Ermittlungen der Polizei das Sichern von „die Angeklagte entlastenden Spuren“ verhindert worden.
Auch interessant
Für den Berufungsprozess sind Stand jetzt noch Verhandlungstage bis zum 26. Februar anberaumt. Möglicherweise soll in der Baukauer Sparkassen-Filiale auch ein Ortstermin zur Verdeutlichung der örtlichen Gegebenheiten für alle Prozessbeteiligten abgehalten werden.