Herne/Bochum. Ein Wanne-Eickeler hat einen Drogendealer verschleppt, eingeschüchtert und brutal zugerichtet. Dafür wurde der 23-Jährige nun verurteilt.

Jetzt hat es auch den Haupttäter erwischt: Nach einer blutigen Auto-Entführungsfahrt mit einer Geisel durch halb Herne ist ein 23-Jähriger am Bochumer Landgericht zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Wanne-Eickeler hatte einen Drogendealer verschleppt, eingeschüchtert und brutal zugerichtet.

Hintergrund für die Entführungsfahrt im August 2018 war ein Streit um Geld. Das spätere Opfer war dem Angeklagten aus einem vorherigen Rauschgift-Geschäft – ein halbes Kilo Marihuana – noch 1000 Euro schuldig geblieben. Daraufhin hatten ihn der Angeklagte und ein 24-jähriger Gehilfe, der bereits vor einem Monat am Bochumer Landgericht deswegen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden ist, mit einem Mietwagen abgeholt, den schwarzen Mercedes auf einen abgelegenen Feldweg in Sodingen und anschließend in Richtung Eickeler Park gelenkt. Bei einem Zwischenstopp war es unter anderem zu brutalen Faustschlägen und Bedrohungen gegen die Geisel gekommen.

Angeklagter machte Handy-Fotos von Verletzungen und blutverschmiertem T-Shirt

Der Angeklagte hatte sich bei der Autofahrt quer durch die halbe Stadt auf der Rückbank bedrohlich neben den stark im Gesicht blutenden Kleindealer gesetzt und unter anderem Handy-Fotos von dessen Verletzungen und blutverschmiertem T-Shirt gemacht. Um sein Opfer in Todesangst zu versetzen, soll der 23-Jährige den Fahrer zwischendurch einmal auch aufgefordert haben: „Gib‘ mir mal das Messer nach hinten, damit ich ihn jetzt in den Tod schicken kann.“

In Wanne-Eickel angekommen sollte das Opfer letztlich sogar gezwungen werden, die EC-Karte seines Vaters zu stehlen, um davon die Schulden begleichen zu können. Zuvor war bereits ein Geldabhebe-Versuch in einer Bankfiliale gescheitert, weil der Dealer dabei dem Angeklagten nur einen blanken Kontostand vorzeigen konnte. Mit der Aufforderung, die EC-Karte zu besorgen und dann wieder zu kommen, war der Herner schließlich von dem Angeklagten freigelassen worden. Zu dem vereinbarten Geldübergabe-Treffen war es dann 25 Minuten später aber nicht mehr gekommen, weil der verletzte Kleindealer sich stattdessen seinen Eltern anvertraut und diese sofort die Polizei alarmiert hatten.

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Der Herner hatte massive Verletzungen an den Armen und im Gesicht erlitten, außerdem eine Quetschwunde am Hinterkopf. Das Urteil der 9. Strafkammer lautet auf erpresserischen Menschenraub, gefährliche Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung und bewaffneten Drogenhandel.