Herne. Die Zahl der Spielhallen und Wettbüros ist in Herne in den letzten zwei Jahren zurückgegangen. Für die Stadt ist das ein großer Erfolg.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des verschärften Glücksspielstaatsvertrages zeigen sich konkrete Auswirkungen im Herner Stadtgebiet.
Gab es 2017 noch 41 Standorte mit 70 Konzessionen, konnten diese auf 34 Standorte mit 51 Konzessionen reduziert werden. Insgesamt wurden in der Zeit 200 Geldspielgeräte im Bereich der Spielhallen abgebaut, erklärte Eduard Belker, stellvertretender Fachbereichsleiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung, in der letzten Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie, auf Anfrage der Piraten-Fraktion.
Das verschärfte Gesetz soll die Spielsucht eindämmen. So dürfen Spielhallen beispielsweise nicht weniger als 350 Meter voneinander entfernt stehen. Zudem müssen sie diesen Abstand auch zu Schulen und Kindertagesstätten haben. Nach der Gesetzesverschärfung mussten alle Spielhallenbesitzer eine neue Konzession beantragen. Befinden sich zwei Spielhallen in dem genannten Radius, müsse die Stadt abwägen, welche Halle die Konzession erhalte. Dies sei aber meistens in Gesprächen mit den Hallen-Betreibern recht schnell geklärt worden, so Belker. Bisher habe nur ein Besitzer geklagt.
Schließungen sind ein Erfolg für die Stadt Herne
Dass in Herne bereits so viele Spielhallen geschlossen wurden, ist für den Fachbereich öffentliche Ordnung ein großer Erfolg. Denn: „Nur wenige Kommunen setzten die Schließungen auch wirklich um“, weiß der stellvertretende Leiter der Behörde. Anders sehe es da bei den Wettbüros aus, die nicht mit den Spielhallen gleichzusetzen seien. Denn diese würden vom Land und nicht von der Stadt konzessioniert, erklärte Belker. Zur Zeit gebe es 16 Wettbüros in Herne.
Spielhallen müssen Sozialkonzept vorweisen
Am 1. Dezember 2017 lief in NRW die Übergangsfrist für das deutlich strengere Glücksspielgesetz aus.
Jede der rund 4000 Hallen in NRW musste eine neue Erlaubnis beantragen.
Zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Abstand der Spielhallen müssen die Spielhallenbetreiber ein „Sozialkonzept“ vorweisen, in dem steht, wie mit Spielsüchtigen umgegangen wird.
Außerdem dürfen nicht gleichzeitig mehrere Spielhallen unter einem Dach betrieben werden.
Neben der Anzahl der Schließungen fragte die Piraten-Fraktion zudem an, wie oft in Wettbüros und Spielhallen Kontrollen unter dem Aspekt des Jugendschutzes durchgeführt werden. „Die Kontrolle liegt bei den Spielhallen-Betreibern“, sagte Belker. Während der routinemäßigen Kontrollen, die die Stadt durchführe, hätten sich in den letzten Jahren keine Jugendlichen illegal an den Geräten aufgehalten.
Betreiber müssen Strafen zahlen
Schwieriger sei da die Kontrolle in den Gaststätten. Auch Gaststätten-Inhaber dürfen in ihren Lokalen Spielgeräte aufstellen. Anders als in den Spielhallen dürften Jugendliche selbstverständlich die Gastronomie betreten. Ob sie dann an den aufgestellten Spielgeräten spielen, lasse sich jedoch nur schwer überprüfen, so Belker. 30 solcher Geräte konnten ebenfalls seit 2017 abgebaut werden.
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Werden Jugendliche bei Kontrollen der Stadt erwischt, müssen weder sie noch ihre Erziehungsberechtigten eine Strafe zahlen, „sondern der Spielhallen-Betreiber und die Mitarbeiter, die zu der Zeit Dienst hatten“, sagt Belker. 300 Euro müssten Betreiber pro Verstoß zahlen, 150 Euro die Mitarbeiter.
„An der Realität vorbei“ sei es, so Belker, dass in dem Glücksspielstaatsvertrag das Online-Glücksspiel vergessen worden sei. Denn das werde in der heutigen Zeit immer relevanter – „gerade unter Jugendlichen“, antwortet er auf die Frage von Daniel Kleibömer (Linke), der das Thema Online-Glücksspiel in der Aussschuss-Sitzung auf den Tisch brachte. Zudem wollte der Politiker wissen, ob es Spielhallen-Besitzern erlaubt sei, Konzessionen weiterzuverkaufen. „Nein“, stellte Belker klar. „Die Konzessionen sind grundsätzlich personenbezogen, außer es handelt sich um eine GmbH.“