Herne. . In Herne stehen viele Spielhallen vor dem Aus. Der Grund: Die Übergangsfrist, die Betreibern eingeräumt worden ist, endet in diesem Jahr.
- Spielhallen müssen bald einen Abstand von 350 Metern zu Schulen und Kitas einhalten
- Mehrfachkonzessionen für Betreiber sind in Zukunft nicht mehr möglich
- Stadt rechnet damit, dass die meisten Betreiber gegen ein mögliches Aus vor Gericht ziehen
In Herne - wie auch in anderen Städten im Land - könnte die Zahl der Spielhallen sinken. Der Grund: 2017 endet die fünfjährige Schonfrist, die Betreibern im bereits 2012 geänderten Glücksspielstaatsvertrag zugestanden worden ist.
Die Gesetzesverschärfung sieht unter anderem folgende Regelungen vor: Spielhallen müssen in Zukunft einen Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie haben. Darüber hinaus müssen sie diesen Abstand aber auch zu Schulen und Kindertagesstätten einhalten. Die Bezeichnung „Casino“ darf eine Spielhalle nicht mehr tragen.
Mehrfachkonzessionen als zentraler Bestandteil
Zentraler Bestandteil der Gesetzesverschärfung sind allerdings die Mehrfachkonzessionen. Zur Erklärung: Eine Konzession kann bis zu zwölf Geldspielautomaten umfassen. Manche Betreiber haben aber an einem Standort mehrere Konzessionen. Sind es zum Beispiel drei, müssen sie demnächst von 36 Daddelautomaten 24 abbauen. Mögliche Folge: Für den Betreiber lohnt sich der Standort nicht mehr. Auch in Herne gibt es diese Mehrfachkonzessionen. In der Stadt gibt es 42 Standorte mit insgesamt 71 Konzessionen, teilt der zuständige Dezernent Johannes Chudziak im Gespräch mit der WAZ-Redaktion mit.
Der Branchenverband „Deutsche Automatenwirtschaft“ warnt vor einem Spielhallensterben, Arbeitsplatzverlusten und sinkenden Steuereinnahmen für die Städte. Dazu gibt es Beispielrechnungen: In einer Stadt wie Krefeld blieben von 63 Spielhallen nur neun übrig. Doch so einfach ist die Rechnung bei näherer Betrachtung nicht. Grundsätzlich gelte, so Chudziak, dass alle Betreiber zunächst eine neue Konzession beantragen müssen. Die Stadt müsse dann eine Entscheidung treffen - die problematisch sein könnte. Befinden sich zwei Spielhallen innerhalb des 350-Meter-Radius, müsse man abwägen, wer die neue Konzession erhält, so Chudziak. Dabei könne auch eine Härtefallregelung angewendet werden - etwa wenn ein Betreiber sein gesamtes Vermögen in die Spielhalle investiert habe.
Stadt: Keine Einbußen bei Steuern
Chudziak klagt darüber, dass eine große Rechtsunsicherheit herrsche. Er geht davon aus, dass die meisten Betreiber gegen ein mögliches Aus vor Gericht ziehen werden. Die Stadt werde in diesen Fällen ihre Entscheidung nicht sofort vollziehen, sondern warten, bis die Gerichte gesprochen haben. Heißt: Auch nach Ende der Übergangsfrist sinkt die Zahl der Spielhallen womöglich nicht sofort rapide. Skurriles Detail: Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag gilt bis 2021. Nicht ausgeschlossen, dass bis zu diesem Zeitpunkt für die Kläger der Weg durch die Instanzen noch nicht beendet ist.
Für den städtischen Haushalt sieht Chudziak keine Nachteile durch ein Aus für eine Mehrzahl der Spielhallen. Immerhin: Rund 3,7 Millionen Euro flossen aus der Vergnügungssteuer in den Stadtsäckel. Mit diesem Betrag rechnet die Stadt auch in Zukunft. Die Argumentation: Es wird zwar weniger Automaten geben, doch die dürften besser ausgelastet sein.
>> Geteilte Meinung zur Suchtvorbeugung
Ob sich die neuen Regelungen zur Suchtvorbeugung eignen, sehen Suchtexperten differenziert.
Wolfgang Rohde (Jugend-, Konflikt- und Drogenberatung) hält grundsätzlich alle Maßnahmen für geeignet, die Jugendliche vom Spielen abhalten. Der Mindestabstand sei gut, damit Schüler nicht mal eben in der Pause spielen gehen. Wolfgang Hammelmann (Diakonie) gibt zu bedenken, dass Spieler, die unbedingt spielen wollen, auch Geräte finden werden.