Herne. Das Arbeitsgericht Herne hat seine Bilanz für das Jahr 2019 vorgelegt. Die Zahl der Klagen stieg leicht an. Möglicher Grund: die Konjunktur.
Das Arbeitsgericht Herne hat seine Bilanz für das vergangene Jahr veröffentlicht. Die Zahl der Klagen ist leicht angestiegen.
2019 seien insgesamt 2666 Klagen im Bereich der Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie darüber hinaus 24 sogenannte Beschlussverfahren in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten eingegangen. Dies bedeute einen geringen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um rund zwei Prozent, so Arbeitsgerichtspräsident Sascha Dewender. Für die aktuellen fünf Richterstellen bedeute dies eine durchschnittliche Pro-Kopf-Belastung von rund 538 jährlich (bzw. 45 monatlich) neu zu bearbeitenden Verfahren.
Die meisten Verfahren enden mit einem Vergleich
Bei den Streitgegenständen handelt es sich laut Dewender in der Mehrheit um Kündigungsschutzklagen. Den nächstgrößeren Anteil machen sogenannte Zahlungsklagen aus, bei denen es um finanzielle Ansprüche verschiedenster Art wie zum Beispiel Vergütungen, Sonderzahlungen, Boni und Urlaubsentgelte geht. Weitere typische Streitgegenstände sind etwa Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Eingruppierungen, Versetzungen, betriebliche Altersversorgung, Urlaubsansprüche oder auch die Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Weisungen gewesen.
2019 hätten die Richter insgesamt 2589 Verfahren erledigen können. Davon hätten vier Prozent durch ein streitiges Urteil geendet, die große Mehrheit (65 Prozent) sei durch einen Vergleich abgeschlossen worden.
„Die Zahl der Klageeingänge hat erstmals seit mehr als fünf Jahren wieder leicht zugenommen. Das Plus von rund zwei Prozent spiegelt wohl den aktuellen ,seitlichen’ Konjunkturverlauf. Trotzdem sind wir aktuell in der Lage, die eingehenden Verfahren durchgehend regelmäßig zügig zu terminieren“, bewertet Arbeitsgerichtsdirektor Sascha Dewender die Bilanz. So würden aktuell rund 19 Prozent der Streitigkeiten in weniger als einem Monat (bzw. fast 75 Prozent in unter drei Monaten) nach Eingang abgeschlossen.
Das Arbeitsgericht in Herne an der Schillerstraße ist neben Herne zuständig für Streitigkeiten in den Städten des Kreises Recklinghausen, mit Ausnahme der Stadt Gladbeck.