Herne. . Die Zahl der eingehenden Verfahren am Herner Arbeitsgericht ist im vergangenen Jahr leicht gesunken. Was die Statistik ebenfalls offenbart.

Das Arbeitsgericht Herne, das auch für den Kreis Recklinghausen (außer Gladbeck) zuständig ist, hat seine Statistik für das 2017 vorgelegt.

Demnach sind 2790 Klagen im Bereich der Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie darüber hinaus 23 sogenannte Beschlussverfahren in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten eingegangen – eine leichte Reduzierung der Eingänge gegenüber dem Vorjahr um rund neun Prozent.

Für die aktuellen 5,5 Richterstellen bedeutet dies eine durchschnittliche Prokopfbelastung von rund 510 jährlich bzw. 43 monatlich neu zu bearbeitenden Verfahren.

Arbeitsgerichtspräsident Sascha Dewender freut sich, dass es weiterhin gelingt, eingehende Verfahren zügig zu terminieren.
Arbeitsgerichtspräsident Sascha Dewender freut sich, dass es weiterhin gelingt, eingehende Verfahren zügig zu terminieren.

Bei den Streitgegenständen handelt es sich in der Mehrheit um Bestandsstreitigkeiten, insbesondere Kündigungsschutzklagen. Den nächstgrößeren Anteil machen sogenannte Zahlungsklagen aus, bei denen es um finanzielle Ansprüche verschiedenster Art wie zum Beispiel Vergütungen, Sonderzahlungen, Boni und Urlaubsentgelte geht. Weitere typische Streitgegenstände sind etwa Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Eingruppierungen, Versetzungen, betriebliche Altersversorgung, Urlaubsansprüche oder auch die Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Weisungen gewesen.

Im Jahr 2017 haben insgesamt 2946 Verfahren erledigt werden können. Hiervon endeten 12,4 Prozent durch ein streitiges Urteil, die große Mehrheit (60 Prozent) hat durch einen Vergleich beendet werden können. „Die Zahl der streitigen Urteile ist mit einer Verdoppelung zwar stark angestiegen und die der Vergleiche entsprechend gesunken. Das begründet sich aber im Wesentlichen mit einem Massenverfahren und ist für das laufende Geschäftsjahr nicht wieder zu erwarten. Erfreulicherweise gelingt es uns weiterhin, die eingehenden Verfahren durchgehend regelmäßig zügig zu terminieren“, bewertet Arbeitsgerichtsdirektor Sascha Dewender die Bilanz. So werden aktuell rund 25 Prozent der Bestandsstreitigkeiten in weniger als einem Monat bzw. über 76 Prozent in unter drei Monaten abgeschlossen.