Düsseldorf/Herne. Tagelang hielt eine giftige Monokel-Kobra Anwohner in Herne in Atem. Fälle wie diese sollen mit einem neuen Gesetz in NRW nun vermieden werden.
Als Konsequenz aus dem Giftschlangen-Drama von Herne soll die private Haltung von besonders giftigen Tieren in Nordrhein-Westfalen weitestgehend verboten werden. Das sieht der Entwurf für ein Gifttiergesetz vor, den die Regierung am Dienstag verabschiedet hat. Privatpersonen machen sich demnach strafbar, wenn sie sich künftig bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Webspinnen anschaffen, deren Bisse oder Stiche tödlich sein können. Wer solche gefährlichen Tiere nach Inkrafttreten des Gesetzes noch hält, muss das melden sowie seine Zuverlässigkeit und den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen.
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Zoos und Hochschuleinrichtungen dürfen Gifttiere dagegen weiter halten, ebenso Einrichtungen mit behördlicher Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Dazu gehört der gewerbliche Tierhandel. Wenn Halter ihre gefährlichen Reptilien oder Spinnen abgegeben möchten, übernehmen qualifizierte Experten den Transport und die dauerhafte artgerechte Unterbringung. Die Kosten soll das Land tragen.
Suche nach den giftigen Tieren oft auf Kosten der Allgemeinheit
„Besonders giftige Tiere gehören grundsätzlich nicht in private Hände“, erklärte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). „Immer wieder entwischen Tiere und werden damit zu einer Gefahr für Menschen.“ In der Folge müssten die Behörden aufwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Suche nach den giftigen Tieren ergreifen - oft auf Kosten der Allgemeinheit.
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Im August hatte eine entwischte hochgiftige Monokel-Kobra in Herne Anwohner fast eine Woche in Atem gehalten. Die Giftschlange war zunächst im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses gesichtet worden und dann verschwunden. 30 Bewohner mussten ihre Wohnungen verlassen. Schließlich wurde die Kobra hinter dem Haus eingefangen. Aus Sicherheitsgründen lag während der Suche ein Gegengift in der Uniklinik Düsseldorf bereit.
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Erstes Gefahrtiergesetz von den kommunalen Spitzenverbänden abgelehnt
Nach dem Schlangendrama machten die oppositionellen Grünen, aber auch CDU und FDP Druck auf die Regierung, ein Gefahrtiergesetz vorzulegen. Anders als in vielen anderen Bundesländern gibt es in NRW für die Haltung wildlebender Tiere in Privathaushalten bisher kaum Vorgaben, solange Artenschutz-Regeln erfüllt werden.
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Die frühere rot-grüne Landesregierung hatte bereits 2014 ein Gefahrtiergesetz vorgelegt. Der Entwurf wurde damals von den kommunalen Spitzenverbänden abgelehnt. Auch jetzt haben die Spitzenverbände die Möglichkeit, zu dem Gesetz Stellung zu nehmen.