Herne. . Erschreckender Missbrauchsfall: Ein 20-Jähriger soll sich mindestens 29 Mal an Mitschülerinnen vergangen haben. Geständnis zum Prozessauftakt.
Ein erschreckender Missbrauchsfall beschäftigt seit Donnerstag das Bochumer Landgericht. Ein seit früher Kindheit auffälliger Sexualtäter soll sich in Serie an mehreren Mitschülern vergriffen haben.
Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte von 2016 bis 2017 mindestens 29 Mal zwei Mitschülerinnen im Schambereich angefasst und zu sexuellen Handlungen gezwungen. Damals lebte er in einer Wohngruppe für sexuell übergriffige Kinder in Herne. Am Rande von Busfahrten der „Fußball-AG“ zurück zu einer Förderschule soll er sich alleine 20 Mal an einem ein Jahr jüngeren Mädchen vergangen haben.
Anklageschrift spricht sogar von Vergewaltigung
Die aus der Türkei stammende Schülerin leistete laut Anklage nach Drohungen, ihrem Bruder sonst Geschichten über eine gemeinsame Liebesbeziehung zu erzählen, keinen Widerstand. Der schwerste Übergriff soll am Rande von Gartenarbeiten an der Förderschule passiert sein. In diesem Fall ist in der Anklageschrift sogar von Vergewaltigung die Rede. Das zweite mutmaßliche Opfer soll vom 20-Jährigen in der U-Bahn-Station „Herne Mitte“ bedrängt worden sein. Weitere Tatorte sollen auch hier ein Schulbus sowie ein Gebüsch gewesen sein.
Der Angeklagte gab alle Anschuldigungen zu. Befragt nach seinen Motiven offenbarte der Lernbehinderte alarmierende Machtgefühle gegenüber Schwächeren sowie Gewaltfantasien. Nach Bekanntwerden der Taten war er im September 2017 aus der Herner Förderschule entlassen worden. Seit März 2018 ist er in einer LWL-Klinik.
Sein Lebenslauf ist erschreckend: Nachdem er 2009 als Elfjähriger nach gegenseitigem Missbrauch innerhalb der Familie aus dem elterlichen Haushalt in eine Spezial-Einrichtung nach Niedersachsen gekommen war, führte sein Weg 2012 nach Herne. Anlass waren reihenweise neue Sex-Übergriffe des heute 20-Jährigen auf eine Vielzahl von Mitbewohnern beider Geschlechter. Weil er noch strafunmündig (unter 14) war, ist damals gegen ihn keine Verurteilung erfolgt.