Herne. . Ein vorbestrafter Kinderschänder steht vor Gericht: Diesmal soll sich der Mann aus Wanne-Eickel am Sohn seiner Stiefschwester vergangen haben.

Ein vorbestrafter Kinderschänder aus Wanne muss sich seit Donnerstag erneut vor Gericht verantworten. Diesmal soll er sich an dem erst vierjährigen Sohn seiner Halbschwester vergangen haben.

Der Angeklagte ist 32 Jahre alt, Einzelhandelskaufmann und war erst im April vergangenen Jahres wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Nur vier Monate später sollen die neuen Straftaten begonnen haben.

Der Angeklagte war im August 2017 nach Wanne gezogen. Hier wohnte auch seine Halbschwester mit ihren Kindern. In der Anklage ist von insgesamt 40 Übergriffen die Rede – bis der kleine Junge seiner Mutter und auch im Kindergarten von den mutmaßlichen Missbrauchstaten erzählt hat.

Seit Januar in Untersuchungshaft

Laut Anklage passierten die sexuellen Übergriffe immer dann, wenn der 32-Jährige auf den Sohn seiner Halbschwester aufpassen sollte. Dann soll er den Jungen mit in seine Wohnung genommen haben. Die mutmaßlichen Tatorte waren Couch, Bett und Badewanne. Seit Anfang Januar sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Im Prozess vor dem Bochumer Landgericht will sich der 32-Jährige auf sein Schweigerecht berufen. Er will weder zu seinem Lebenslauf noch zu den Vorwürfen Angaben machen. Außerdem verweigert er die Zusammenarbeit mit einem Psychiater, der für das Verfahren hinzugezogen worden ist. Das hat er dem Gericht bereits mitgeteilt.

Vierjähriger muss wohl aussagen

Die Richter stehen nun vor einer schweren Aufgabe. Sie müssen den vierjährigen Jungen als Zeugen vernehmen. „Das ist auch für uns als Jugendschutzkammer nicht alltäglich“, sagte Richter Johannes Kirfel am Donnerstag. Fakt ist jedoch: Nur mit einem Geständnis hätte der Angeklagte dem Sohn seiner Halbschwester den Weg ins Gericht ersparen können. Es steht allerdings schon so gut wie fest, dass die Vernehmung des Kindes komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird.

Im Falle einer Verurteilung kann der 32-Jährige diesmal nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Im ersten Strafverfahren, bei dem es um den Missbrauch von Jungen im Alter von rund zehn Jahren gegangen war, waren die Richter nicht von einer echten Pädophilie ausgegangen. Das könnte diesmal anders sein.