Herne. . Die Herner SPD-Ratsfrau Nurten Özcelik geht gegen ihren Arbeitgeber, die Herner Sparkasse, vor. Die fordert, dass sie Zeit im Rat nacharbeitet.

Müssen Mitarbeiter der Herner Sparkasse, die im Rat oder in einem seiner Gremien aktiv sind, nacharbeiten, wenn sie während ihrer Arbeitszeit politisch aktiv sind? Und wenn ja: In welchen Fällen und in welchem Umfang? Diese Fragen beschäftigen nun das Herner Arbeitsgericht. Grund ist SPD-Ratsfrau Nurten Özcelik, auch stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrates: Sie hat ihren Arbeitgeber, die Sparkasse, verklagt. Das Kreditinstitut fordere, dass sie die Hälfte der Zeit, in der sie ihrem Arbeitsplatz fernbleibt, nacharbeite, sagt die 44-Jährige. Das lehnt sie ab.

Weil alle Sitzungssäle besetzt waren, trafen sich die Streitparteien am Dienstag zum Gütetermin unter beengten Verhältnissen in der Bibliothek des Arbeitsgerichtes. „Das hat seinen eigenen Charme“, kommentierte der Vorsitzende, Arbeitsgerichtsdirektor Sascha Dewender, schmunzelnd. Um dann die Beteiligten darüber zu informieren, dass er auch selbst Ratsherr sei – er sitzt für die CDU im Bochumer Rat. Als befangen stufte ihn deshalb keiner ein.

Im Zentrum des Rechtsstreits geht es nun darum, ob Özcelik über ihre Arbeitszeit frei bestimmen kann. Gibt es etwa Gleitzeit, dann könnte es sein, dass sie künftig nacharbeiten muss, wenn sie ihr politisches Mandat wahrnimmt. So kann man die Gemeindeordnung deuten. Laut Klage hat die Ratsfrau aber keine flexiblen Arbeitszeiten: Sie habe eine 75-Prozent-Stelle und arbeite fünf Tage in der Woche von 8.30 bis 14 Uhr ohne Pause in der Eingangshalle der Sparkassen-Hauptstelle als Servicekraft. Seit über 14 Jahren sei sie dabei nicht berechtigt, ihre Arbeitszeit frei zu bestimmen. Dem widersprach Personalchef Frank Hofmann: Starre Arbeitszeiten gebe es bei der Herner Sparkasse nicht. Im Gegenteil habe Özcelik die Flexibilität im Hause bereits genutzt. Das habe die Sparkasse ihr auf ihren Wunsch hin ermöglicht – „als Signal, dass wir ihre politische Arbeit unterstützen“.

EDV wurde umgestellt

Bleibt die Frage, warum das Kreditinstitut nun nach vielen Jahren plötzlich auf eine neue Regelung pocht. Durch eine Umstellung der EDV Ende vergangenen Jahres sei aufgefallen, dass die 44-Jährige mit ihrer Arbeitszeit ins Minus gerutscht sei, begründete Personalchef Hofmann. Das wollte die Klägerin nicht unwidersprochen lassen: Mehrfach habe ihr der Sparkassen-Vorstand in den vergangenen Jahren Rückendeckung gegeben und versichert, dass sie ihre politischen Mandate im vollen Umfang ohne Einschränkungen während der Arbeitszeit ausüben könne. Zugleich habe sie der Vorstand gelobt – „als gutes Aushängeschild für die Sparkasse“.

Ende Juni geht es weiter

Da bei der Güteverhandlung am Dienstag zwischen den Parteien keine Einigung erzielt wurde, geht es nun Ende Juni vor dem Arbeitsgericht in die Verlängerung. Gebe es in dem Institut keine starren Arbeitszeiten, so warf Richter Dewender zwischenzeitlich in den Raum, könnte etwa eine Anrechnung von 75 Prozent der politischen Arbeit auf die Arbeitszeit ein möglicher Kompromiss sein. Bei 100 Prozent, fügte er an, „hätte ich Bauchschmerzen“.