Heiligenhaus. Der BUND sieht weiterhin Entwässerungsprobleme beim Lückenschluss zwischen Heiligenhaus und Ratingen der A 44. Heinisch sieht Verzögerungstaktik.

Der Lückenschluss der A 44, er sorgt weiter für Aufregung: In der letzten Woche hat der BUND Landesverband erneut Klage eingereicht. Dieses Mal gehe es dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland um die Entwässerung und mögliche Hochwassergefahr – und nicht gegen den generellen Weiterbau, betont der Verband. Wer das bezweifelt und was Politik und Bürger dazu sagen.

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Die Klage, so der BUND, richte sich gegen den Planänderungsbeschluss vom 10. Mai 2023, mit dem die Behandlung des Straßenabwassers im Bereich des Kreuzes Ratingen-Ost neu geregelt werden soll. Zusätzlich zu der bestehenden Abwasserbehandlungsanlage an der A 3 solle eine weitere Anlage an der Brachter Straße gebaut werden, um die Hochwassergefahr am Unterlauf der Anger (Ratingen-West, Düsseldorf-Angermund) nicht zu vergrößern.

BUND sieht mangelhaften Hochwasserschutz

Diesem Anspruch werde, so der BUND, die Kanalisation beider Autobahnen aber nicht gerecht: „Bei heftigeren Regenfällen kann die Kanalisation das Wasser nicht fassen.“ In großen Mengen könnte Abwasser auf dem Gefälle der A 44 weiter Richtung Westen zum tiefsten Punkt und dort ungereinigt im Einzugsgebiet des Schwarzbachs fließen; die Hochwassergefahr werde bei stärkeren Regenfällen nicht wirksam.

Damit kein Schmutzwasser von der A 44 in die Bäche fließt, müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
Damit kein Schmutzwasser von der A 44 in die Bäche fließt, müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. © FUNKE Foto Services | Ulrich Bangert

Ziel der Klage des BUND sei es nicht, den Bau der A 44 zu verhindern: „Aber es muss eine sachgerechte Lösung der Entwässerungsproblematik geben. Die jetzige kostet viel Geld, ohne das notwendige Ergebnis zu bringen.“ Die Klage hindere, betont der BUND, rechtlich nicht daran, dass der Änderungsplan-feststellungsbeschluss erst einmal wirksam werde: „Es darf weitergebaut werden. Ob der Straßenbau dieses Risiko eingehen will, ist seine Sache.“

Heinisch: Eindruck der Verzögerungstaktik

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag NRW, Jan Heinisch, macht deutlich: „Ich vertraue darauf, dass die Genehmigung hält. Es geht ja nur noch um Hochwasserschutz. Dass der BUND ausgerechnet dagegen klagt, ist fast grotesk.“ Bei all dem Regenwasser, dass aus der gesamten Region in der Anger lande, sei die A 44 summenmäßig quasi belanglos. „Man kann daher den Eindruck schwer loswerden, dass hier das Umweltrecht mal wieder zum reinen Verzögerungsinstrument degradiert wird. Alle anderen Klagen hat der BUND ja schon im Jahr 2009 verloren.“

Das Regenrückhaltebecken in Heiligenhaus an der A44.
Das Regenrückhaltebecken in Heiligenhaus an der A44. © FUNKE Foto Services | H.W. RIECK

„Es kann einfach nicht wahr sein“, „die sollten endlich die Autobahn bauen“, „the neverending story“ oder „mir fehlt hier jegliche Verhältnismäßigkeit“ – im Sozialen Netzwerk Facebook sind die Reaktionen der Leser eindeutig. „Die A 44 muss endlich realisiert werden. Über 50 Jahre Klagen die im Endeffekt alle abgewiesen wurden. Es ist einfach lächerlich, dass hier dennoch immer wieder geklagt werden durfte“, findet ein weiterer Kommentator. Auch die Die Fraktion SKB/ Die Linke betont: „Bei aller berechtigten Sorge um den Klimaschutz ist zu erwähnen, dass eben jene Strecke für viele Menschen ein Arbeitsweg ist. Klimaschutz kann nur Hand in Hand mit der Sozialen-, aber auch Wirtschaftsfrage gehen.“