Heiligenhaus. Auf dem langen Weg zum Lückenschluss der Autobahn 44 zwischen Ratingen und Heiligenhaus ist ein wichtiger Schritt getan.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das so genannte Änderungsplanfeststellungsverfahren zum Neubau der A 44 zwischen dem Autobahndreieck Ratingen-Ost (A 3/A 44) und Heiligenhaus fertiggestellt. Bei den Änderungen ging es wesentlich um den Neubau eines Regenrückhaltebeckens an der Brachter Straße in Ratingen.
„Ich bin froh, dass wir das Verfahren nach einem sehr aufwendigen Prozess mit vielen erforderlichen Abstimmungen nun endlich beenden konnten“, sagt Regierungspräsident Thomas Schürmann.
Das Projekt hat eine lange Historie: Mit einem Planfeststellungsbeschluss vom 21. Februar 2007 wurde der sogenannte Lückenschluss zwischen Ratingen und Velbert erstmalig auf den Weg gebracht. Dieser Beschluss wurde aber aufgrund von Klageverfahren hinsichtlich der wasserrechtlichen Regelungen im ersten Entwässerungsabschnitt des Lückenschlusses nie bestandskräftig. Lediglich der Abschnitt zwischen Velbert und Heiligenhaus konnte 2018 freigegeben werden.
Entwässerung auf Ratinger Stadtgebiet musste neu geplant werden
Auch interessant
In der Folge mussten Entwässerungsanlagen im Hinblick auf die Einleitung des Straßenoberflächenwassers in den Hombergbach auf dem Gebiet der Stadt Ratingen umgeplant werden. Die neuen Pläne sehen nun vor, die bestehende Anlage östlich der A 3 umzubauen und zusätzlich an der Brachter Straße auf dem Gebiet der Stadt Ratingen eine Regenwasserbehandlungsanlage – bestehend aus einem Leichtflüssigkeitsabscheider, einem separaten Retentionsbodenfilterbecken, einem Regenrückhaltebecken und einem Pumpwerk – zu bauen.
Damit ist laut Bezirksregierung eine „wasserverträgliche Lösung“ gefunden worden, um die Einleitungsmenge in die Vorfluter deutlich zu reduzieren.
Es gibt noch die Möglichkeit, dass gegen den Beschluss Klage erhoben wird
Der Planfeststellungsbeschluss wird unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie der einschlägigen Rechtsprechung erstellt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, gegen einen Planfeststellungsbeschluss vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage zu erheben.
So kommentiert der Heiligenhauser Abgeordnete Jan Heinisch
Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Heiligenhauser Bürgermeister Jan Heinisch kommentiert den Planfeststellungsbeschluss: „Endlich! Das ist der maßgebliche Schritt hin zum Baustart für den zweiten Abschnitt der A 44 von Heiligenhaus bis Ratingen-Ost. Natürlich können insbesondere die Umweltverbände dagegen klagen. Aber: Erstens ist der Beschluss sofort vollziehbar, und zweitens muss sich jeder fragen lassen: Ist es nach über 50 Jahren jetzt nicht mal langsam an der Zeit, konstruktiv mitzuwirken und den Bau nicht weiter zu verzögern zu versuchen?“