Heiligenhaus. Der BUND hat Klage eingereicht gegen die Änderung im Planfeststellungsverfahren rund um den Heiligenhauser Lückenschluss A 44. Was das bedeutet.

Der BUND wird erneut Klage erheben gegen den zuletzt von der Bezirksregierung vorgelegten Planfeststellungsbeschluss für den Lückenschluss der A 44 zwischen Heiligenhaus und Ratingen. Damit werden die zuletzt von Stadt und Politik ausgesprochenen Hoffnungen auf einen schnellen Weiterbau gedämpft. Wie es jetzt weitergeht.

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Die Nachricht klang zunächst vielversprechend: Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte im Mai das sogenannte Änderungsplanfeststellungsverfahren zum Neubau der A 44 zwischen dem Autobahndreieck Ratingen-Ost (A 3/A 44) und Heiligenhaus endlich fertiggestellt. Bei den Änderungen ging es wesentlich um den Neubau eines Regenrückhaltebeckens an der Brachter Straße in Ratingen – hier hatte es zuletzt eine Verzögerung gegeben. Druck machten da die Bürgermeister und Industrievertreter in einer Heiligenhauser Erklärung. „Kaum zu glauben“, hieß es da nach der Bekanntgabe aus Düsseldorf aus der Politik und auch die Städte richteten einen Appell an die bisherigen Kläger, nun den Weiterbau nicht mehr unnötig zu verzögern durch weitere Klagen.

BUND thematisiert Wasserproblematik zwischen Heiligenhaus und Ratingen

Die Angertalbrücke der künftigen A44 in Heiligenhaus ist fast fertig. Von hier aus fehlen dann nur noch wenige Kilometer Ausbau bis zum Kreuz Ratingen-Ost.
Die Angertalbrücke der künftigen A44 in Heiligenhaus ist fast fertig. Von hier aus fehlen dann nur noch wenige Kilometer Ausbau bis zum Kreuz Ratingen-Ost. © FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Doch „der BUND Landesverband hat am Montag 26. Juni, über seinen Fachanwalt Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Land Nordrhein-Westfalen – vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf – wegen des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses des Beklagten vom 10. Mai 2023 zu den Planfeststellungsbeschlüssen für den Neubau der Bundesautobahn A 44 zwischen Ratingen und Velbert eingereicht“, teilt der Ortsverband auf WAZ-Nachfrage mit. Dass diese Klage nicht aussichtslos erscheint, davon sind die Beteiligten überzeugt; von einer Signalwirkung auch auf andere Bauprojekte dieser Art könnte man sogar eventuell ausgehen, heißt es weiter.

Noch immer sei das Abwasser das Problem: So könnte weiteres Regenwasser in die Anger zu Hochwasserproblematiken in Düsseldorf-Angermund führen. „Wir sind uns bewusst, dass wir den Ausbau der A 44 nicht mehr werden verhindern können“, heißt es aus der Ratinger Bürgerinitiative gegen den Weiterbau, „aber uns geht es um die Thematik Ab- und Hochwasser. Wir haben mehrfach auf diese Probleme hingewiesen, nachgebessert wurde jedoch nicht.“

Bürgermeister Beck hofft auf keine weiteren Verzögerungen

Immer wieder ist das Regenwasser und wo es von der Autobahn aus hinfließt Thema beim Weiterbau der A 44 in Heiligenhaus.
Immer wieder ist das Regenwasser und wo es von der Autobahn aus hinfließt Thema beim Weiterbau der A 44 in Heiligenhaus. © FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Mai unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie der einschlägigen Rechtsprechung erstellt. Auch da machte die Bezirksregierung schon darauf aufmerksam, dass weiterhin die Möglichkeit bestehe, gegen einen Planfeststellungsbeschluss vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage zu erheben.

Der Heiligenhauser Bürgermeister Michael Beck findet klare Worte: So habe es seitdem viele Gespräche mit allen Beteiligten gegeben, „in der Hoffnung, dass es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen könnte. Ich bedauere es sehr, dass all die umfänglichen Versuche, dieses für unsere Region so wichtige Infrastrukturprojekt nicht beim Bundesverwaltungsgericht verhandeln zu müssen, nun gescheitert sind.“ Dass es zu einer Klage gekommen sei, habe man also nicht verhindern können, „schade, ein Kompromiss bedeutet, dass alle Seiten damit leben können“, betont Beck.

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Wie es jetzt weitergeht? „Ich hoffe, dass diese Klage nicht zu einer weiteren Verzögerung führt, sondern dass der Feststellungsbeschluss, wie er nun von der Bezirksregierung aufgestellt wurde, vollzogen werden kann.“