Heiligenhaus. Ein Investor soll Asbest-Abfall nicht nur an einer Baustelle in Heiligenhaus illegal beseitigt und gefährliche Risiken in Kauf genommen haben.
Im Strafprozess um illegale Beseitigung von gefährlichem, krebserregendem Abfall in Heiligenhaus erhebt die Staatsanwaltschaft neue Vorwürfe gegen den angeklagten Abbruch-Unternehmer (68). Zusätzlich zum Anklagepunkt um Asbest vom ehemaligen Dörrenhaus-Grundstück an der Velberter Straße geht es nun um ein weiteres Abbruch-Gebäude in der Stadt – und um noch mehr Asbest.
Laut Staatsanwaltschaft soll der 68-Jährige als Inhaber regional arbeitender Firmen diverse, unterschiedlich giftige Abfälle auf fremden Grundstücken beseitigt haben, um Kosten zu sparen; gehandelt habe er aus Profitgier. Im zuständigen Amtsgericht Wuppertal erläuterte die Gerichtssprecherin: „Es handelt sich um den Vorwurf der unbefugten Behandlung, Lagerung, Beseitigung oder sonstigen Bewirtschaftung von krebserzeugenden Abfällen und des Betreibens einer Abfallentsorgungsanlage ohne entsprechende Genehmigung.“
Unternehmer nahm keine Rücksicht auf Risiken bei Abbrüchen in Heiligenhaus
Den neuen Vorwürfen zufolge ließ der Angeklagte auf einer Heiligenhauser Abbruch-Baustelle asbesthaltige Wandverkleidungen und Bodenplatten unsachgemäß und ohne Rücksicht auf gesundheitliche Risiken herausreißen. Auf dem Grundstück einer abgerissenen Villa in gehobener Wohnlage in Wuppertal habe er eine Bauschutt-Deponie angelegt und Säcke mit Kunstmineral-Abfällen und Container abgestellt.
Der Mann stand bereits unter Anklage wegen des ungenehmigten und rücksichtslosen Umgangs mit Asbest vom Dörrenhaus-Gelände und mit PCB-haltigen Stoffen auf vier Baustellen. In einem Fall soll er einer Behörde einen gefälschten Entsorgungsnachweis vorgelegt haben; in einem anderen Fall habe er eine Annahmequittung von einem fremden Betrieb benutzt, der gar kein Asbest annehmen durfte.
Anwalt hatte Prozess platzen lassen
Hintergrund sind unterschiedliche Firmen des Angeklagten für Garten- und Landschaftsbau, Entsorgung und Immobiliengeschäfte. Eine erste Verhandlung über die älteren Vorwürfe hatte vergangenen August der Verteidiger des Mannes zum Platzen gebracht: Der Anwalt war zu einem Verhandlungstermin nicht erschienen, hatte keinen Vertreter geschickt und war für das Gericht nicht erreichbar. Zuvor hatten während dreier Prozesstage Zeugen über den Unternehmer ausgesagt.
Ein früherer LKW-Fahrer berichtete, er habe sich für mehrere Monate als Strohmann für den 68-Jährigen hergegeben – als angeblicher Geschäftsführer eines der Unternehmen. Der Angeklagte habe andere Mitarbeiter reihum ebenso eingesetzt. Als Ergebnis hätten ihn Gläubiger einer Firma über Jahre verfolgt und von ihm Geld verlangt: „Ich hätte mit Briefen vom Gerichtsvollzieher meinen Flur tapezieren können.“ Über den Umgang mit den gefährlichen Abfällen habe er mit dem Angeklagten zeitweise gestritten. Der 68-Jährige habe aber jeweils seine Entscheidung durchgesetzt.
Gerücht: Angeklagte hat sich nach Spanien abgesetzt
Der zuständige Richter will die neue Anklage voraussichtlich mit dem früheren Verfahren verbinden und gemeinsam verhandeln, teilte die Gerichtssprecherin mit. Termine für den Prozess stünden noch nicht fest. Nach dem Abbruch des ersten Verfahrens lauteten Gerüchte, der Angeklagte habe sich womöglich nach Spanien abgesetzt. Angehörige sollten dort ein Grundstück besitzen. Nach aktuellem Stand geht die Justiz aber davon aus, dass der angeklagte Unternehmer an seiner Wohnadresse in Deutschland erreichbar ist.