Heiligenhaus / Wuppertal. Ein 68-jähriger Geschäftsmann aus Wuppertal muss sich nun für die illegale Beseitigung von Asbest in Heiligenhaus vor Gericht verantworten.

Unter dem Vorwurf der illegalen Beseitigung von asbestbelastetem Abfall in Heiligenhaus muss sich ein Unternehmer vor dem Amtsgericht Wuppertal verantworten. Die zuständige Abteilung des Gerichts hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den 68 Jahre alten Geschäftsmann zugelassen.

Hintergrund sollen diverse Unternehmen in den Bereich Garten- und Landschaftsbau, Abbruchtechnik und Immobilien gewesen sein. Der Mann habe sie unter den Namen von Strohleuten geführt. Laut Anklage hat er an mehreren Orten im Kreis Mettmann und in Wuppertal giftige und krebsauslösende Abfälle abgelagert. Er habe aus Gewinnsucht gehandelt; Behörden habe er gefälschte Entsorgungsnachweise vorgelegt, um die Taten zu verschleiern. Der Verhandlungsbeginn ist für Mitte August angekündigt.

Baustelle in Heiligenhaus an der Velberter Straße

Ein weiteres Unternehmen hatte auf vernünftige Art und Weise am Ende die Schäden beseitigt, für die sich der Unternehmer nun verantworten muss.
Ein weiteres Unternehmen hatte auf vernünftige Art und Weise am Ende die Schäden beseitigt, für die sich der Unternehmer nun verantworten muss. © FUNKE Foto Services | Ulrich Bangert

Gegenstand der Ermittlungen war in Heiligenhaus eine Baustelle an der Velberter Straße. Dort sollen Arbeiter asbesthaltige Abfälle von außerhalb getrennt und abgelagert haben. Sie hätten Schutzvorschriften missachtet, wofür der Angeklagte verantwortlich gewesen sein soll. In Wuppertal ging es um eine knapp 10.000 Kubikmeter umfassende Halde Bauschutt im Stadtteil Vohwinkel, die ohne Genehmigung errichtet worden sein soll. In Langenfeld südlich von Düsseldorf soll der Angeklagte veranlasst haben, einen früheren Luftschutzbunker mit belasteten Abfällen zu verfüllen. Gefährliche, asbesthaltige Stoffe von einer Industriebrache in Solingen-Mitte soll er unsachgemäß beseitigt haben.

Die Staatsanwaltschaft hat 40 Zeugen benannt; sie sollen die Vorwürfe belegen.

Abläufe zwischen 2012 und 2016

Das Verfahren bezieht sich auf Abläufe zwischen 2012 und 2016. Die Anklage der Staatsanwaltschaft mit fünf Punkten und mehreren technischen Gutachten stammt aus September 2021. Sie erfolgte vor einer Schöffengerichts-Abteilung, die bis zu vier Jahre Freiheitsstrafe verhängen kann. Die Richterinnen und Richter müssen die Vorwürfe unabhängig prüfen.

Das Amtsgericht will die Verhandlung am 11. August 2022 beginnen (Justizzentrum am Eiland, 9 Uhr, Saal J9EG) und hat zunächst acht Fortsetzungstermine bis November 2022 festgesetzt.