Wuppertal/Heiligenhaus. Es geht um schwere Umweltstraftaten in Heiligenhaus: Der Angeklagte und sein Anwalt erschienen jedoch nicht vor Gericht.
Der Rechtsanwalt eines Angeklagten in einem Prozess um schwere Umweltstraftaten in Heiligenhaus und der Region fehlte am Donnerstag im Gericht. Er brachte damit vorerst das Verfahren zum Platzen, bei dem die Zeugenaussagen bislang für seinen Mandanten belastend verlaufen waren.
Für den Richter im zuständigen Amtsgericht Wuppertal war der Anwalt weder per Handy noch über sein Büro erreichbar. Das Gericht muss nun den Großprozess an einem späteren Termin neu beginnen.
Angeklagt ist ein 68-jähriger Tiefbau-Unternehmer
Ebenso wie der Anwalt blieb der Angeklagte dem Termin fern, ein 68 Jahre alter Tiefbau- und Abbruch-Unternehmer aus Solingen, der angeblich nicht mehr an seiner bisherigen Adresse, sondern möglicherweise in Spanien wohnen soll. Laut Anklage soll der Mann zwischen 2008 und 2015 an mindestens fünf Orten mit illegaler Abfallbeseitigung zu tun gehabt haben.
Arbeiten mit Asbest an der Velberter Straße in Heiligenhaus
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In Heiligenhaus geht es um Arbeiten auf einem abgeräumten früheren Industrie-Grundstück an der Velberter Straße. Dort sollen Arbeiter bei völlig unzureichenden Schutzmaßnahmen asbesthaltige Stoffe bearbeitet haben, die Krebs auslösen können. Nach Kontrollen habe sich eines der beteiligten Unternehmen zurückgezogen; der Angeklagte habe mit anderen Kräften weitergemacht.
Annahmebescheinigung für Asbest wirft Fragen auf
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Über den Asbest soll es eine Annahme-Bescheinigung von einem Entsorgungsbetrieb gegeben haben, der mit solchen Stoffe gar nicht umgehen durfte. In einem anderen Fall hätten Arbeiter einen alten Luftschutzbunker mit Abfällen verfüllt. In seiner Firma soll der 68-Jährige reihum verschiedene Strohmänner als angebliche Geschäftsführer eingesetzt haben, um Abläufe zu verschleiern.
Die Ermittlungen laufen seit Jahren, der Angeklagte schweigt im Prozess. Inzwischen gibt es bereits neue Ermittlungen gegen ihn: sowohl wegen Verdachts auf Wirtschafts-Straftaten als auch im Bezug zu Umweltverstößen.
Ein neuer Prozessbeginn muss terminiert werden
Unter den Fehlenden war der Angeklagte derjenige, der auf den Fortsetzungstermin verzichten durfte: Das Gericht hatte ihn am ersten Sitzungstag belehrt, dass dann ohne ihn weiter verhandelt würde. Der Anwalt allerdings war unverzichtbar. Den Termin konnte das Gericht nicht verschieben, wegen ablaufender Fristen. Das Gericht hat dem Anwalt die Kosten des geplatzten Prozesses auferlegt. Ein neuer Termin wird später bekannt gegeben.