Wuppertal/Heiligenhaus. Ein Unternehmer (68) muss sich wegen des illegalen Umgangs mit krebserregenden Stoffen in Heiligenhaus vor einen Strafgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft rechnet ihm gefährlichen, illegalen Umgang mit asbesthaltigen und anderen krebserregenden Stoffen in Heiligenhaus zu, außerdem an vier weiteren Orten der Region. In seinen Strafprozess startete ein 68 Jahre alter Inhaber von Abbruch- und Immobilienunternehmer schweigend.

„De schlimmste Zeit meines Lebens“

In einer Aussage bezeichnete ein Belastungszeuge (59) die zurückliegende Arbeit für den Angeklagten als die schlimmste Zeit seines Lebens: „Ich könnte mich in den Hintern treten, dass ich mich darauf eingelassen habe.“ Er habe sich als Strohmann einsetzen lassen und über Jahre mit den Folgen zu kämpfen gehabt. Der Angeklagten habe eine Fähigkeit, sich aus kniffligen Situationen heraus zu reden: „Sie können ihn fragen, was sie wollen – er hat sofort eine plausible Erklärung für sie.“

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Firmenabbruch an der Velberter Straße

Die Geschehnisse muss das Amtsgericht Wuppertal unabhängig aufklären. Laut Anklage war der 68-Jährige ab 2015 für einen Firmenabbruch an der Velberter Straße in Heiligenhaus verantwortlich. In dem Zusammenhang sei asbesthaltiges Material unsachgemäß und ohne Erlaubnis bearbeitet und beseitigt worden – bei hohem Risiko für die Arbeiter. Eine anfangs tätige Firma habe ihre Arbeiten niedergelegt, darauf habe der 68-Jährige ein eigenes Unternehmen eingesetzt. Über das Asbest habe er ein Annahme-Bescheinigung eines fremden Entsorgungs-Betriebs außerhalb vorgelegt, der mit solchen Abfällen nicht umgehen durfte. Die Entsorgung soll der Angeklagte trotzdem seinen Auftraggebern auf die Rechnung gesetzt haben – als hätte er alles ordnungsgemäß erledigt.

Beim Prozess gegen den Geschäftsmann geht es um eine Baustelle an der Velberter Straße.
Beim Prozess gegen den Geschäftsmann geht es um eine Baustelle an der Velberter Straße. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Abfall in Luftschutzbunker verklappt

Darüber hinaus geht um es ähnliche Abläufe bei Abbrucharbeiten in Langenfeld und Solingen. In einem Fall habe er einen ehemaligen Luftschutzbunker mit Abfall verfüllt. Die illegale Deponie öffneten später Ermittler der Bezirksregierung. In Wuppertal habe der Mann auf eigenem Grundstück eine ungenehmigte Bauschutthalde anschütten lassen.

Belastungszeuge sagt aus

Der 59-jährige Belastungszeuge, ein Kaufmann, sagte aus, er habe sich ursprünglich auf eine Stellenanzeige des Angeklagten gemeldet – als Lkw-Fahrer im Nebenjob. Die Erfahrung anfangs sei positiv gewesen: „Manchmal kam das Gehalt was später, aber wir haben uns gut verstanden.“ In der Situation habe er sich überzeugen lassen, vorübergehend als Gesellschafter und Geschäftsführer einzuspringen: „Er hat gesagt, er will was kürzer treten und er könne für ein halbes Jahr die Leitung nicht ausüben.“

Gehaltserhöhung mit katastrophalem Ergebnis

Er habe eine Gehaltserhöhung bekommen, aber das Ergebnis sei katastrophal gewesen, berichtete der Zeuge: Die Firma ging in Insolvenz, frühere Geschäftspartner hätten ihn angerufen und ihr Geld verlangt. Mit Gerichtspost hätte er seinen Flur tapezieren können. Von einem Arbeiter habe er gehört, dass es auf einer Baustelle um Asbest ging. Mit dem Angeklagten habe er sich deswegen angeschrien – und ihm gekündigt. Als Folge habe er sich noch mehrere Jahre mit dem Finanzamt, den Krankenkassen, mit Banken und der Staatsanwaltschaft auseinandersetzen müssen. Dabei habe er in dem Unternehmen nur Materialbeschaffung erledigt. Der Angeklagte habe die Entscheidungen getroffen.

Das Gericht hat acht weitere Verhandlungstage für Zeugenaussagen und Gutachten vorgesehen.

>>>Strafandrohung

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage vor einer Schöffengericht-Abteilung des Amtsgerichts Wuppertal erhoben. Der Berufsrichter muss die Vorwürfe mit einer Schöffin und einem Schöffen prüfen, die ehrenamtlich tätig sind.

In dieser Besetzung ist das Gericht zuständig, wenn eine Verurteilung zu mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe möglich ist. Bis zur Höhe von zwei Jahren darf eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Die höchste mögliche Freiheitsstrafe vor dem Schöffengericht beträgt vier Jahre.